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Früherer Rostocker Bestatter wegen Betrugs zu fünfeinhalb Haft verurteilt
In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Rostock in Mecklenburg-Vorpommern einen ehemaligen Bestatter zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Angaben des Gerichts erging die Entscheidung am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs in insgesamt 19 Fällen. Der 50-jährige Angeklagte hatte unter anderem gestanden, drei Frauen um insgesamt 200.000 Euro betrogen zu haben.
Zwei von ihnen waren Kundinnen seines früheren Unternehmens. Laut Anklage nutzte er ihre emotionale Notlage aus, ging intime Beziehungen mit ihnen ein und brachte sie dazu, ihnen hohe Summen zu leihen. In einer Fernsehdokumentation wurde er als "Trauerschwindler" bekannt. Dem Urteil liegt eine Verständigung zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten zugrunde. Das Gericht sicherte dem 50-Jährigen für den Fall eines Geständnisses eine gewisse Obergrenze beim Strafmaß zu.
Obwohl er seit 2001 insolvent war, hatte der frühere Bestatter allen seinen Opfern stets den Eindruck vermittelt, er sei ein gut gestellter Unternehmer, der lediglich kurzzeitig finanzielle Engpässe überbrücken müsse. Insgesamt blieb er allen Geschädigten – neben den drei Frauen auch mehreren Handwerkern - 260.000 Euro schuldig. Das Gericht ordnete die Einziehung entsprechender Vermögenswerte an.
In zwei getrennten Prozessen in erster Instanz hatte das Amtsgericht Rostock den ehemaligen Bestatter zu drei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen beide Urteile legte er Berufung ein, worüber nun am Landgericht gemeinsam verhandelt wurde. In beiden Berufungsfällen verhängte das Gericht jeweils zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
J.Fankhauser--BTB