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Nach Ermordung von Mutter: Sohn erhält Prozesskostenhilfe für Hinterbliebenengeld
Nach der Ermordung einer Frau in Hessen kann deren Sohn den Täter einer Gerichtsentscheidung zufolge mutmaßlich erfolgreich auf ein Hinterbliebenengeld verklagen. Das Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main bewilligte dem Sohn nach Angaben vom Montag deshalb in einem Berufungsverfahren sogenannte Prozesskostenhilfe. Sie wird ausgezahlt, damit der Mann seinen voraussichtlich berechtigten Anspruch in einem separaten Gerichtsverfahren einfordern kann. (Az. 3 U 103/24)
Das Landgericht Gießen lehnte den Antrag des Sohns auf Prozesskostenhilfe zuvor ab, wogegen dieser vor dem Oberlandesgericht nun erfolgreich in Berufung ging. Das Oberlandesgericht begründete die Entscheidung mit dem rechtlichen Anspruch auf Zahlung eines sogenannten Hinterbliebenengelds an Hinterbliebene, die zu einem Getöteten "in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis" standen. Das Geld solle für "seelisches Leid" entschädigen.
Ein solches Näheverhältnis könne zwischen Mutter und Sohn vermutet werden, führte das Frankfurter Gericht in seiner Entscheidung aus. Auch die Summe von 10.000 Euro, die der Kläger als Hinterbliebenengeld einfordern wolle, sei "schlüssig begründet" und erscheine mit Blick auf die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten im vorliegenden Fall "angemessen".
Hintergrund ist demnach ein Tötungsdelikt unter Lebenspartnern. Die Mutter des Klägers wurde demnach von dessen Stiefvater erschossen. Das Landgericht Gießen verurteilte den Stiefvater dafür 2023 unter anderem wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft.
S.Keller--BTB