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FDP-Mitglieder scheitern mit Beschwerde gegen niedersächsische Landtagswahl 2022
Zwei Mitglieder der FDP sind vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg mit einer Beschwerde gegen die Gültigkeit der Landtagswahl 2022 gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerde nach Angaben am Montag ab. Die beiden Politiker hatten ihre Beschwerde mit mutmaßlichen Fehlern bei der Kandidatenaufstellung der AfD begründet. Der Staatsgerichtshof wiederum betonte, es seien keine Fehler feststellbar, die zur Ungültigkeit der Landtagswahl führen würden.
Zur Begründung ihrer Wahlprüfungsbeschwerde hatten die beiden Antragsteller laut Gericht unter anderem auf Vorwürfe zu einer angeblichen "Kriegskasse" bei der niedersächsischen AfD verwiesen. Diese sorgen bereits seit längerem für Aufsehen. Ein früherer AfD-Politiker beschuldigte AfD-Landeschef Ansgar Schledde öffentlich, Geld für Kandidatenplätze auf Wahllisten verlangt zu haben. Schledde weist die Vorwürfe zurück und geht juristisch dagegen vor.
Laut Staatsgerichtshof lässt sich nicht nachweisen, dass die auf ein Konto Schleddes eingezahlten fraglichen Gelder "wahlrechtswidrig" verwendet wurden, um das Stimmverhalten von Delegierten bei Listenaufstellungsversammlungen zu beeinflussen. Auf Kontounterlagen seien keine Geldbewegungen mit erkennbarem Zusammenhang zu den Versammlungen erkennbar, erklärte das Gericht. Äußerungen des ehemaligen AfD-Politikers dazu etwa in Medieninterviews seien "unergiebig".
Gleiches gilt nach Angaben des niedersächsischen Verfassungsgerichts auch für Äußerungen des Politikers in einem von Schledde angestrengten Zivilprozess. Schledde will dem ehemaligen Parteimitglied die Wiederholung der Behauptung untersagen lassen. Der Fall liegt derzeit beim Oberlandesgericht in Celle.
Laut Staatsgerichtshof ist zwar denkbar, dass privat auf das Konto eingezahlte Gelder ohne eine Erwähnung in Rechenschaftsberichten der AfD für Parteizwecke verwendet worden sein könnten. Dies wiederum könne durchaus ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sein und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, betonte das Gericht. Dies würde allerdings "für sich genommen keinen Wahlfehler" bewirken.
Die Kläger hatten außerdem eine Aufstellungsversammlung der AfD moniert. Diese könnte womöglich als Delegierten- statt als Mitgliederversammlung stattgefunden haben, was einen Verstoß gegen die AfD-Parteisatzung darstellen könnte. Für eine Wahlanfechtung würde das laut Staatsgerichtshof aber nicht ausreichen, weil der "Kernbestand" wahlrechtlicher Verfahrensgrundsätze nicht verletzt wäre. Das Landtagswahlrecht erlaube eine Kandidatenaufstellung durch Delegierten- wie Mitgliederversammlungen, erklärte es. Beides genüge demokratischen Grundsätzen.
Y.Bouchard--BTB