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Mann in Solingen auf offener Straße erstochen: Hafturteil rechtskräftig
Fast zweieinhalb Jahre nach dem Erstechen eines 31-Jährigen auf offener Straße im nordrhein-westfälischen Solingen ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Verurteilung zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Hintergrund für die aufsehenerregende Tat war ein Streit zwischen zwei Familien. (Az. 3 StR 314/24)
Wie das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom Oktober 2023 feststellte, hatte im August 2022 das spätere Todesopfer auf einem Weg in einer Hochhaussiedlung in Solingen zuerst mit seinem eigenen Vater gestritten. Später sei der Streit eskaliert. Erst habe sich der Vater des Angeklagten eingemischt und versucht, den Konflikt zu schlichten. Das habe der 31-Jährige zurückgewiesen.
Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, an der im weiteren Verlauf insgesamt sechs Männer beteiligt waren. Der spätere Täter sah den Streit aus seinem Küchenfenster heraus, nahm zwei Messer und stürmte damit aus der Wohnung. Zuerst habe er den Vater des später Getöteten in die Schulter gestochen, dann den am Boden liegenden 31-Jährigen in die Schläfe und ins Herz. Der Mann starb noch am Tatort.
Das Opfer stammte aus Syrien. Sein Tod zog in Solingen größere Versammlungen, Aktionen gegen die Familie des Angeklagten und eine drohende Eskalation nach sich, wie der BGH schilderte.
Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass die Tat spontan und "aus nichtigem Anlass" begangen wurde. Sie sei durch "Entladung hoher krimineller Energie" gezeichnet gewesen. Es sprach den damals 32 Jahre alten Angeklagten im Oktober 2023 des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Wuppertaler Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.
W.Lapointe--BTB