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Gescheiterte Abschiebung aus Kirchenasyl in Bremen: Asylbewerber darf vorerst bleiben
Eine Woche nach der gescheiterten Abschiebung eines Asylbewerbers aus dem Kirchenasyl in Bremen hat das Verwaltungsgericht der Hansestadt seinem Eilantrag stattgegeben. Demnach darf der aus Somalia stammende Mann vorerst nicht abgeschoben werden, bis über seine Klage dagegen entschieden ist, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Vor einer Woche hätte der Mann nach Finnland gebracht werden sollen, bis zu hundert Menschen blockierten aber den Zugang zu der evangelischen Kirche. Das Migrationsamt brach den Abschiebeversuch daraufhin ab.
Nach Angaben des Bremer Senats war der Somalier über Russland zunächst nach Finnland geflohen, wo er erstmals in der Europäischen Union registriert wurde. Später sei er nach Deutschland gekommen, wo er einen Asylantrag gestellt habe. Er habe gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erklärt, in Deutschland keine Familie zu haben.
Finnland sei für den Asylantrag zuständig. Das Bamf habe entschieden, dass er dorthin zurückkehren müsse. Die Kirche habe dann eine weitere Überprüfung beantragt. Erneut habe das Bamf entschieden, dass er nach Finnland zurückkehren müsse.
Gegen diese Entscheidung aus dem Juli klagte der Asylbewerber, stellte aber zunächst keinen Eilantrag. Anfang Oktober ging er ins Kirchenasyl. Fünf Tage nach dem gescheiterten Abschiebeversuch stellte er dann den Eilantrag.
Nun wies das Gericht das Bamf an, Bremen mitzuteilen, dass der Mann vorerst bleiben darf. Das gilt solange, bis über seine eigentliche Klage entschieden ist. Diese Anordnung sei zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Somalier notwendig, erklärte es.
Die sechsmonatige Überstellungsfrist sei am 7. Dezember vorbei gewesen. Sie habe sich nicht dadurch verlängert, dass der Mann ins Kirchenasyl gegangen sei. Er sei dadurch nicht flüchtig im rechtlichen Sinn gewesen. Sein Aufenthaltsort sei dem Bamf nämlich bekannt gewesen.
Der Staat sei durch das Kirchenasyl nicht daran gehindert, notfalls mit Zwang abzuschieben. Das hätte auch in der vergangenen Woche passieren könne, wie das Gericht ausführte. Der Mann habe sich also nicht gezielt der Überstellung nach Finnland entzogen.
Y.Bouchard--BTB