-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf ukrainischen Bahnhof
-
Nach "Spiegel"-Bericht: Linken-Spitze zeigt sich solidarisch mit Eralp
-
Unbekannte verursachen halbe Million Euro Schaden durch Betrug bei Goldankauf
-
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
-
Nach Hausexplosion in Regensburg Leiche in Trümmern gefunden
-
Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
-
Von der Leyen will Beziehung zu Kanada auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
In Hollywood erfolgreiche deutsche Schauspielerin Elke Sommer ist tot
-
China: Zentralkomitee der KP verschärft Regeln zur internen Disziplin
-
Kritik an Linnemanns Äußerungen zu Pflege-Kürzung - Arbeitgeber loben "Klartext"
-
Anschlag bei Paris: Täter bekennt sich zu rassistischem Motiv
-
"Angst"-Debatte um Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Steinmeier-Nachfolge: Frei rechnet mit Entscheidungen "in den nächsten Tagen"
-
Fassungslosikeit und viele Fragen nach tödlichem Zugunglück in Spanien
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
Mann bei Fällarbeiten auf bayerischem Truppenübungsplatz von Ast erschlagen
-
Gladbach-Lazarett lichtet sich - Hoffnung bei Kleindienst
-
Israelische Regierung dringt auf Vorgehen gegen israelisch-arabische Parteien
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Rolle rückwärts bei den Löwen: Gensheimer wieder Sportchef
-
Geplante "GenZ"-Proteste: Anhaltende Kritik an Initiative und Sorge vor Gewalt
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
-
Vogel verstopft Abgasleitung von Heizung: 81-Jährige stirbt in Karlsruhe
-
Berlin: Krach distanziert sich indirekt von Linken-Spitzenkandidatin Eralp
-
Europarat prangert Zustände in französischen Abschiebezentren an
-
"Endlich Spannung": Kovac fiebert Klassiker entgegen
-
Linke stellt Parlamentspräsidentin in Berlin - AfD fällt mit Vorschlag durch
-
Klassiker: Matthäus sieht Bayern als "großen Favoriten"
-
Kosten für Autoreparaturen steigen deutlich stärker als gesamte Verbraucherpreise
-
19-Jähriger hortet in Hamburg rund hundert Kilogramm Pyrotechnik
-
Neubesetzung vor Wahl in Frankreich: EZB-Chefin Lagarde tritt vorzeitig zurück
-
Zugriff auf Konto gewährt: Frau muss für Internetbetrug ihres Ex-Freunds haften
-
Kritik an Linnemann-Äußerungen zu möglichen Leistungskürzungen in der Pflege
-
Zahl der Organspenden in Deutschland bis Ende September 2026 leicht gestiegen
-
Israels Sicherheitsminister Ben Gvir fordert Festnahme der Chefs israelisch-arabischer Parteien
BGH: Mietvertrag aus DDR-Zeiten kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden
Ein noch zu DDR-Zeiten geschlossener Mietvertrag kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Es gelten nicht deshalb höhere Anforderungen, weil der Vertrag noch auf DDR-Recht abstellt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Montag. Das Landgericht Berlin soll nun neu über den Fall verhandeln und feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung nach bundesdeutschem Recht vorliegen. (Az. VIII ZR 15/23)
Es geht um eine Dreizimmerwohnung in Ostberlin. Die Mieter schlossen noch vor der Wiedervereinigung, im Juli 1990, einen sogenannten Formularmietvertrag mit dem Volkseigenen Betrieb (VEB) Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg. Vor einigen Jahren kaufte der Kläger die Wohnung. Er erklärte im Jahr 2020 und noch einmal 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Schließlich zog er vor Gericht, um die Räumung der Wohnung zu erzwingen.
Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte hatte seine Klage im August 2022 Erfolg. Das Landgericht aber änderte das Urteil im Dezember 2022 auf die Berufung der Mieter hin und wies die Klage des Vermieters ab. Im Mietvertrag werde auf Vorschriften der DDR Bezug genommen, begründete das Landgericht seine Entscheidung. Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung sei somit, dass der Vermieter die Wohnung aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen "dringend" brauche. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt.
Der Kläger wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dort hatte er nun Erfolg. Die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung in einem solchen Fall bestimmten sich nach den Vorschriften des bundesdeutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, erklärte der BGH. Eigenbedarf liege dann vor, wenn der Kläger die Wohnung für sich, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts benötige. Ob das in dem Fall so ist, muss das Landgericht nun herausfinden.
O.Bulka--BTB