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EU-Gericht: Prorussischer Moldauer Politiker Schor bleibt auf Sanktionsliste
Der prorussische Moldauer Geschäftsmann und Politiker Ilan Schor, der nach einer Verurteilung wegen eines großen Betrugsfalls ins Ausland floh, bleibt auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die restriktiven Maßnahmen gegen Schor, den früheren Vorsitzenden einer prorussischen Partei, und die frühere stellvertretende Vorsitzende Marina Tauber. Von der Partei organisierte gewaltsame Proteste hätten Moldau destabilisieren sollen. (Az. T-489/23 und T-493/23)
Schor und Tauber waren im vergangenen Jahr auf die Sanktionsliste gekommen, in diesem Jahr wurden die Maßnahmen verlängert. Der Rat der EU begründete ihre Aufnahme auf die Liste unter anderem damit, dass Schor gewalttätige Proteste mit bezahlten Demonstranten organisiert habe, die Chaos und Aufruhr hätten schüren sollen. Er habe die russische Einflussnahme auf Moldau unterstützt, indem er illegal andere Parteien finanziert und versucht habe, Politiker zu bestechen.
Außerdem sei er wegen Betrugs und Geldwäsche verurteilt worden. Mehr als 250 Millionen Euro sollten dem Urteil zufolge eingezogen werden. Die Mittel aus dem großen Bankbetrug würden nach Angaben aus Moldau dazu genutzt, künstlich politische Unruhe im Land zu stiften. Schor sei für Handlungen verantwortlich, welche die Souveränität und Unabhängigkeit Moldaus sowie Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit in der Republik Moldau bedrohten.
Vor Gericht wollte Schor diesen Rechtsakt für nichtig erklären lassen und beantragte eine finanzielle Entschädigung. Damit hatte er aber nun keinen Erfolg, ebensowenig Tauber. Ihre Klagen wurden abgewiesen. Ihr Verhalten könne ein Eingreifen der EU auf diesem Gebiet rechtfertigen, erklärte das Gericht. Beide seien weiterhin dazu in der Lage, gewaltsame Proteste oder andere Gewalttaten in Moldau zu organisieren oder zu leiten.
Die Proteste seien im Interesse und mit der Unterstützung Russlands organisiert worden. Sie seien darum Bestandteil der Handlungen, welche die moldauische Regierung destabilisieren sollten. Dagegen wandten sich die restriktiven Maßnahmen. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts können sich Schor und Tauber noch an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.
O.Lorenz--BTB