Berliner Tageblatt - Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren

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Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren
Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren / Foto: © AFP/Archiv

Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren

Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren: Der Senat stimmte in der Nacht zu Donnerstag mit 252 zu 80 Stimmen für eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf zum Schutz vor Sexualstraftätern. Da die Nationalversammlung dieses Prinzip bereits gebilligt hatte, ist der Weg frei für eine definitive Abschaffung der bisher geltenden Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese wurden ab Erreichen der Volljährigkeit gezählt. Das bedeutete, dass ein Erwachsener mit spätestens 48 Jahren einen Missbrauch in seiner Kindheit anzeigen musste, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann.

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Die Abgeordneten der Nationalversammlung hatten für eine umfassendere Abschaffung der Verjährungsfrist gestimmt, etwa auch für Mord. Der Senat beschränkte dies nun auf Sexualverbrechen gegen Kinder. Derzeit gilt in Frankreich bei sämtlichen Verbrechen eine Verjährungsfrist, mit Ausnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Deutschland können auch Morde noch nach Jahrzehnten strafrechtlich verfolgt werden.

"Verjährung ist eine Form der Straffreiheit. Wir schulden es den Opfern, diese abzuschaffen", betonte die Senatorin Annick Billon. "Nie wieder soll ein Opfer von Inzest hören, dass es zu spät sei, um zu sprechen", betonte Gleichstellungsministerin Aurore Bergé im Onlinedienst X.

Der Senat will am Dienstag über den gesamten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern abstimmen, der dann in den Vermittlungsausschuss geht. Auslöser war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna. Sie war im Juni von einem Mann getötet worden, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren. Rund 140 Frauen- und Kinderschutzverbände hatten sich dafür eingesetzt, in einem umfassenden Gesetz "die Opfer ins Zentrum stellen".

Das Gesetz sieht unter anderem einen Mindeststandard für Ermittlungen nach einer Missbrauchsanzeige vor: Dazu zählen Anhörungen des Opfers und des mutmaßlichen Täters, das Sichern von Beweismitteln und die Suche nach möglichen weiteren Opfern. Vorgesehen sind auch verpflichtende Einzelgespräche an Grundschulen, um Missbrauch von Kindern früh aufzudecken - allerdings erst ab 2032.

Die Verbreitung sexueller Inhalte im Internet - etwa durch sogenannte Deepfakes, die Menschen mit Hilfe von KI nackt darstellen - soll strenger bestraft werden als bisher. Auch Plattformen wie Onlyfans, die kostenpflichtige sexuelle Inhalte anbieten, sollen stärker reglementiert werden. Weiterhin sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe eine interne Untersuchung einzuleiten.

J.Fankhauser--BTB