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Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt
Ein seit mehr als zehn Jahren laufender Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der Facebook-Mutter Meta ist am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgesetzt worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Meta vor, beim Anbieten kostenloser Spiele von Drittanbietern gegen Daten- und Verbraucherschutzregeln verstoßen zu haben. Vor dem BGH ging es vor allem um die Frage, ob der Verband in dem Fall überhaupt klagen durfte. (Az. I ZR 186/17)
Bei den kostenlosen Spielen konnte ein "Sofort spielen"-Button angeklickt werden. Der Betreiber des Spiels erhielt dadurch Informationen wie E-Mail-Adresse oder Statusmeldungen. Der vzbv findet, dass Meta - damals noch Facebook - nicht ausreichend über die Erhebung und Weitergabe von Daten informiert habe. Schon 2014 fiel in dem Fall das erste Urteil, das Berliner Landgericht entschied damals gegen Facebook. Drei Jahre später bestätigte das Kammergericht der Hauptstadt diese Entscheidung.
Der Fall ging aber noch vor den BGH, der sich nicht sicher war, ob der vzvb nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 überhaupt noch gerichtlich gegen Meta vorgehen konnte. Zweimal stellte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen dazu. Den zweiten Teil dieser Fragen beantwortete der EuGH im Juli. Am BGH wurde die Verhandlung nun fortgesetzt.
Unter anderem ging es darum, ob die Rechtsverletzung hier rein hypothetisch ist. Die Berliner Gerichte fragten keine Zahlen oder andere Angaben zu betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab, deren Rechte möglicherweise verletzt wurden. Der BGH wiederum ist eine Revisionsinstanz, das heißt, dass er die Urteile überprüft - aber selbst keine Beweise erhebt.
Er könnte nun entscheiden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß ausreicht. Er könnte den Fall aber auch an das Kammergericht zurückverweisen, damit dieses Zahlen erhebt - oder dem EuGH weitere Fragen stellen. Am Donnerstag fiel noch keine Entscheidung.
D.Schneider--BTB