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Bundestag nimmt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts an
Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beschlossen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurde am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Am Freitag soll nun der Bundesrat über die Grundgesetzänderung entscheiden, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreiben soll.
Für die Änderung stimmten 600 Abgeordnete - und damit deutlich mehr als die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit von 489. Gegen die Änderung votierten 69 Abgeordnete.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Darauf haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler verständigt. Die vorgenommenen Änderungen können auch künftig nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Bisher war das in vielen Bereichen zu wesentlichen Merkmalen des Verfassungsgerichts mit einfacher Mehrheit möglich.
In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern. Gleichfalls in Artikel 93 festgeschrieben werden soll die Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts.
Abgesichert werden soll auch das Wahlverfahren für die 16 Richterinnen und Richter, die weiter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Ein Ersatzwahlmechanismus soll nun aber greifen, wenn eine der Parlamentskammern innerhalb bestimmter Fristen nicht in der Lage ist, eine Richterin oder einen Richter mit der nötigen Mehrheit zu wählen. Dann würde die andere Kammer dies übernehmen. Details dazu werden fortan im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
N.Fournier--BTB