-
Hoher Rohölpreis: Europäische Ölkonzerne fahren hohe Milliardengewinne ein
-
Autoattacke in Neustadt am Rübenberge: Tatverdächtiger Fahrer festgenommen
-
Steinmeier-Nachfolge: Unions-Fraktionschef Frei sieht keinen "Zeitdruck"
-
"Spiegel": Linken-Frontfrau Eralp offenbart intern Angst vor Terrorsympathisanten
-
Volkswagen macht im dritten Quartal 5,82 Milliarden Euro Verlust
-
VW will mehr in China gebaute Autos exportieren
-
MLS: Müller feiert Comeback und Sieg - Werner sieht Rot
-
Staatstrauer nach schwerem Zugunglück in Spanien - Einsatzkräfte suchen weiter nach Opfern
-
Baseball: Milwaukee Brewers feiern ersten World-Series-Triumph
-
Wagner und Schröder verlieren mit ihren NBA-Teams
-
"Elon Musk ist ein Genie": Putin äußert sich lobend über US-Tech-Milliardär
-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
EU-Spitzen zu Gipfeltreffen in Kanada
-
Rotes Kreuz eröffnet größtes Bevölkerungsschutzzentrum Deutschlands
-
Merz besucht Südkorea - Halbleiter und Abhängigkeit von China auf der Agenda
-
Konstituierende Sitzung von neu gewähltem Abgeordnetenhaus in Berlin
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "gewählten" Präsidenten Brasiliens
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
Folgeantrag auf Asyl nach Ablehnung in anderem EU-Land kann zurückgewiesen werden
Deutschland kann einen Asylantrag zurückweisen, wenn der Antrag des Betroffenen zuvor schon in einem anderen EU-Land abgelehnt wurde. Ein solcher Folgeantrag könne als unzulässig eingestuft werden, wenn keine neuen Umstände vorlägen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er beantwortete damit Fragen des Verwaltungsgerichts Minden in Nordrhein-Westfalen. (Az. C-123/23)
Dieses muss über die Asylanträge einer staatenlosen Palästinenserin und ihrer Kinder entscheiden. Belgien lehnte ihre zuvor gestellten Anträge auf internationalen Schutz ab. In einem anderen Fall aus Minden liegt die Sache etwas anders. Hier geht es um den Antrag eines Libanesen, der zuvor auch in Polen einen Asylantrag stellte. Das Verfahren in Polen wurde aber erst eingestellt, nachdem er schon in Deutschland Asyl beantragt hatte.
In einem solchen Fall kann der Antrag nicht ohne Prüfung als Folgeantrag eingestuft werden, wie der EuGH nun erklärte. Über die konkreten Asylanträge entschied er nicht. Dafür ist das Mindener Gericht zuständig. Es ist hierbei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
P.Anderson--BTB