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EuGH: Ford Italia kann für kaputten Airbag von in Deutschland gebautem Ford haften
Die italienische Ford-Tochter Ford Italia kann in Italien auch dann für einen kaputten Airbag haften, wenn der Wagen von der Ford Werke Aktiengesellschaft in Deutschland gebaut wurde. Bei gleicher Marke könne der Lieferant als Hersteller behandelt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Unfall aus dem Jahr 2001. (Az. C-157/23)
Der Kläger fuhr dabei einen in Deutschland gebauten und nach Italien über Ford Italia an einen Vertragshändler exportierten Ford. Der Airbag funktionierte nicht und der Autofahrer verklagte den Vertragshändler und Ford Italia auf Schadenersatz. Ford Italia trug vor, nicht zu haften, da das Unternehmen das Fahrzeug nicht hergestellt habe.
Der italienische Kassationsgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Dieser erklärte nun, dass der tatsächliche Hersteller und der Lieferant gesamtschuldnerisch haften können, wenn der Name übereinstimme. Es sei dazu nicht notwendig, dass der Lieferant - hier Ford Italia - diesen Namen physisch auf das Produkt angebracht habe.
Denn der Lieferant nutze die Marke, um Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erzeugen. Im konkreten Fall entscheidet nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
B.Shevchenko--BTB