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Urteil gegen Reichsbürger wegen versuchten Mordes an Polizisten rechtskräftig
Ein wegen versuchten Mordes an Polizisten zu mehr als 14 Jahren Haft verurteilter Reichsbürger ist mit einer von ihm eingelegten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert. Der BGH erkannte nach eigenen Angaben vom Freitag bei der Prüfung keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten. Das entsprechende Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom November 2023 wurde damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht in Stuttgart habe bei seinem Urteil "insbesondere mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation des Angeklagten rechtsfehlerfrei das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht", erklärte der BGH.
Der Mann aus der Reichsbürgerszene hatte bei einer von den Behörden wegen veranlassten Razzia im April 2022 im baden-württembergischen Boxberg mit einem Sturmgewehr auf Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei geschossen. Ein Beamter wurde schwer verletzt.
Das Stuttgarter Gericht verurteilte den Beschuldigten unter anderem wegen sechsfachen versuchten Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Es behielt ausdrücklich auch eine anschließende Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe vor.
Der beim Urteils 55-jährige Beschuldigte hatte nach Feststellungen des Gerichts mit dem illegal in seinem Besitz befindlichen militärischen Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow durch einen geschlossenen Rollladen auf das Spezialkommando gefeuert. Anschließend feuerte er weiter - unter anderem auf Beamte, die ihren verletzten Kollegen in Sicherheit bringen wollten. Ort der Razzia war ein Bauernhof in Boxberg, in dem Reichsbürger abgeschottet lebten.
R.Adler--BTB