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Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung: Beschwerdeverfahren in Karlsruhe ruht
Das Beschwerdeverfahren der deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen ihre Treuhandverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht ruht. Das Gericht ordnete dies laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss bereits Mitte November an. Beide Seiten - Rosneft Deutschland und die Bundesregierung - hätten dies befürwortet. (Az. 1 BvR 2268/23)
Es bestehe auch kein öffentliches Interesse daran, das Verfahren weiterzuführen, erklärte das Verfassungsgericht. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH im September 2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, womit der deutsche Staat sie vorübergehend kontrolliert.
Die Firmen sind an der wichtigen PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordostens Deutschlands mit Benzin und beliefert auch den Berliner Flughafen. Die Bundesnetzagentur darf für die Firmen beispielsweise Geschäftsführer bestellen oder abberufen sowie ihnen Weisungen erteilen.
Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Zudem sei eine Treuhandverwaltung notwendig, um die Raffinerie von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen.
Gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung wandten sich die Rosneft-Töchter an das Bundesverwaltungsgericht. Ihre Klage wurde aber im März 2023 abgewiesen. Gegen dieses Urteil zogen sie mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Verfassungsgericht.
Inzwischen haben sie aber "Gründe vorgetragen, aus denen sich ergibt, dass sich die Bedeutung des vorliegenden Verfahrens für die Beschwerdeführerinnen in den kommenden Monaten grundlegend verändern könnte", führte das Karlsruher Gericht aus.
Die Bundesregierung hatte die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland im September erneut bis zum 10. März verlängert. Das Ministerium erklärte damals, der Mutterkonzern Rosneft Russland habe glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben werde.
O.Bulka--BTB