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Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen steht
Eine geringere Norm-Temperatur im Schlafzimmer, weniger Trittschallschutz oder dünnere Wände: Künftig soll es möglich sein, von "Komfortstandards" beim Wohnungsbau abzuweichen - und so Kosten zu sparen. Das Bundesjustizministerium legte am Montag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Bauvertragsrecht entsprechend geändert werden soll. Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigen laut Ministerium, dass die Bauwerkskosten mit einfacherem Bauen um etwa zehn bis 15 Prozent gesenkt werden könnten.
"Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das geplante Gesetz ebne den Weg zum "Bauen ohne teure Extras". Auch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, mit dem geplanten Gesetz "geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten". Hubig betonte, es gebe keine Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit.
Im Mittelpunkt des geplanten Gesetzes zum Bauen nach dem Gebäudetyp E steht das Bauvertragsrecht - die gesetzlichen Regeln des BGB also, die für die Errichtung von Bauwerken gelten. Es gehe nicht um öffentlich-rechtliche Vorgaben, betonte das Justizministerium.
Das Ministerium verwies auf Rückmeldungen aus der Praxis: "Beteiligte vieler Bauprojekte würden an sich gerne einfacher bauen, um Kosten zu sparen." Das scheitere aber oft an rechtlichen Unsicherheiten. Bauunternehmen und Bauträger fürchteten, der Verzicht auf Komfortstandards könne im Nachgang zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Künftig sollen Beteiligte an Bauprojekten ausdrücklich vereinbaren können, ein Gebäude als Gebäudetyp E zu errichten - E steht dabei für "Einfach". Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften reicht dann aus. Wird vom Komfortstandard abgewichen, reicht laut Ministerium ein Hinweis in Textform, etwa per E-Mail. Eine Aufklärung über Folgen und Risiken ist nicht nötig.
Das Eckpunktepapier hatten das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium im November 2025 vorgelegt. Seitdem wurden Beteiligte befragt - der Entwurf enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Länder, bautechnische Mindeststandards festlegen zu können. Die Aufklärungspflichten für Mieterinnen und Mieter, Käuferinnen und Käufer seien zudem "schlank gehalten", erklärte das Ministerium. Das Kauf- und Mietrecht schütze beide Gruppen bereits ausreichend.
Genau das bezweifelt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW: "Wohnungsunternehmen sollen einfacher bauen, tragen aber weiterhin das Risiko, dass dieser Standard im Mietverhältnis beanstandet wird." Der Entwurf sei "enttäuschend und unzureichend" und "allenfalls eine Diskussionsgrundlage". Der GdW forderte "grundlegende" Nachbesserungen.
Länder und Verbände können nun bis 13. November Stellung nehmen. "Frühestens Mitte 2027" könnte das Gesetz in Kraft treten. Es ist schon länger in Arbeit - im November 2024 hatte die damalige Bauministerin Klara Geywitz (SPD) einen Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt.
O.Bulka--BTB