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Freispruch in Prozess um Millionenbetrug mit Coronamasken in Nürnberg
In einem Prozess um den Verkauf von qualitativ ungeeigneten Coronaschutzmasken sind zwei Männer vom Landgericht Nürnberg-Fürth am Freitag vom Vorwurf des millionenschweren Betrugs freigesprochen worden. Das Gericht konnte nach Angaben einer Gerichtssprecherin unter anderem nicht feststellen, dass die Angeklagten das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Qualität der Coronaschutzmasken vorsätzlich getäuscht hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Männer sollen im April 2020 insgesamt 2,55 Millionen aus China gelieferte Schutzmasken an das bayerische Landesamt verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern im Alter von 34 und 36 Jahren anfangs vor, durch den Verkauf der teils qualitativ ungeeigneten Coronaschutzmasken ein Millionenvermögen ergaunert zu haben.
Die Anklage ging von einem Schaden von rund zwei Millionen Euro zulasten des Freistaats Bayern aus. Beide Angeklagte saßen 2021 für mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Der 34-Jährige wurde von der zuständigen Strafkammer am Freitag lediglich der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er soll eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro zahlen. Das Gericht stellte fest, dass er auf einer Bescheinigung einen Aussteller abgeändert hatte.
Hinsichtlich des Hauptvorwurfs des Betrugs in Millionenhöhe zum Nachteil Bayerns folgte das Gericht mit dem Freispruch den übereinstimmenden Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Die Anklage strebte - neben der Urkundenfälschung - eine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Verkauf von einem Teil der Masken an Apotheken und kleineren Unternehmen an. Dem folgte das Gericht aber nicht.
C.Kovalenko--BTB