-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
BGH: Rechte Kampfsportgruppe Knockout 51 womöglich terroristische Vereinigung
In der Debatte über die Einstufung der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. (Az. StB 75-77/24)
Es stufte die Gruppierung im Gegensatz zur Karlsruher Anklagebehörde nicht als terroristische Vereinigung, sondern als kriminelle Vereinigung ein. Dagegen erhob der Generalbundesanwalt Beschwerde beim BGH. Dieser erklärte nun, dass bei vorläufiger Bewertung auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ein hinreichender Tatverdacht vorliege.
Unabhängig davon habe der Fall eine besondere Bedeutung, die zur Zuständigkeit der Bundesjustiz führe. Bisherigen Erkenntnissen zufolge habe die Gruppe sich durch willkürliche Gewalttaten als "Ordnungsmacht" in einem bestimmten Stadtgebiet aufspielen wollen. Sie sei außerdem offenbar überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt und in sieben Bundesländern aktiv gewesen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sie mutmaßlich damit begonnen habe, sich zu bewaffnen und halbautomatische Schusswaffen zu bauen.
Die Neonazigruppe steht seit längerem im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein. Laut Generalbundesanwalt soll die Gruppe Männer angelockt und für gewaltsame Angriffe auf Polizisten sowie Andersdenkende geschult haben. Sie soll teilweise auch die Tötung von Linksextremisten angestrebt haben.
Das OLG Jena muss nun über drei Angeklagte verhandeln. Zwei von ihnen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen, dem dritten die Unterstützung. Vier weitere Angeklagte wurden bereits im Juli 2024 in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt.
Die Angeklagten in dem neuen Verfahren wurden im Dezember 2023 festgenommen. Unter ihnen befindet sich laut Anklage des Generalbundesanwalts ein mutmaßlicher Rädelsführer, der die Gruppierung mitgegründet haben und an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
R.Adler--BTB