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Lebenslange Haft für Mord an Krankenpflegeschülerin in Stuttgart rechtskräftig
Im Fall der Ermordung einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart ist die Verurteilung eines heute 42-Jährigen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Das Gericht hatte den Mann im Juni vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Kammer sah es laut dem Urteil als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals 32 Jahre alte Krankenpflegeschülerin im August 2023 erstochen hatte. Er stach demnach mindestens 22 Mal auf sie ein. Zu der Frau soll der 42-Jährige zuvor ein Verhältnis gehabt haben.
Y.Bouchard--BTB