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Entschädigung für Spanien 20 Jahre nach Untergang von "Prestige" rückt näher
Spanien ist im Kampf um Entschädigung nach dem Untergang des Öltankers "Prestige" 2002 vor seiner Küste einen Schritt weiter. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Montag, das die britische Bestätigung eines Schiedsspruchs den Vollstreckungsbeschluss aus Spanien nicht blockieren könne. Ein spanisches Gericht hatte den Versicherer 2016 zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. (Az. C-700/20)
Dieser erkannte das spanische Urteil aber nicht an und verwies auf einen Schiedsspruch in Großbritannien, wonach die Haftung begrenzt sei und ohnehin zuerst der Eigentümer des Schiffs zahlen müsse. Spanien beantragte, stattdessen den spanischen Vollstreckungsbeschluss anzuerkennen, wogegen sich der Versicherer wiederum vor Gericht wehrte.
Das britische Gericht legte dem EuGH schließlich verschiedene Fragen vor. Dieser erklärte nun, dass die Anerkennung des Schiedsspruchs hier dem spanischen Urteil nicht entgegengehalten werden könne. Im konkreten Fall muss das britische Gericht entscheiden.
Der Untergang der "Prestige" im November 2002 hatte eine riesige Umweltkatastrophe verursacht. Aus dem havarierten Tanker liefen rund 63.000 Tonnen Schweröl aus. Sie verseuchten die Küsten Spaniens, Frankreichs und Portugals auf einer Länge von 1700 Kilometern.
N.Fournier--BTB