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Mord mit hochgiftigem Blauen Eisenhut in Sachsen-Anhalt: Urteil rechtskräftig
Das Urteil um einen Mord mit hochgiftigem Blauen Eisenhut in Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen eines mittlerweile 59-jährigen Mannes und einer 60-jährigen Frau gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau als unbegründet, wie das Landgericht am Montag mitteilte.
Das Gericht hatte den Angeklagten im Mai vergangenen Jahres wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Kammer tötete der Mann seine Ehefrau 2023 mit der Giftpflanze, indem er ihrem Essen Teile des Blauen Eisenhuts mit dem Wirkstoff Aconitin beimischte.
Weil die Dosis zunächst keine tödliche Wirkung hatte, gab er am nächsten Morgen erneut eine größere Menge davon in einen Joghurt, den das Opfer ahnungslos zu sich nahm. Die Frau litt wenig später unter typischen Vergiftungssymptomen. Auf Veranlassung des Angeklagten wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie ins Koma fiel und am Folgetag starb. Der Mann selbst bestritt die Tatvorwürfe.
Hintergrund der Tat soll eine bereits länger andauernde Affäre des Mannes zu einer heute 60-Jährigen gewesen sein. Sie drängte ihn demnach wiederholt, sich zwischen ihr und seiner Ehefrau zu entscheiden. Zuletzt soll sie ihm ein Ultimatum gestellt und gedroht haben, den Mann bloßzustellen. Die Frau wurde wegen versuchter Nötigung und Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch diese Strafe bestätigte der BGH.
Der Blaue Eisenhut ist die giftigste Pflanze Mitteleuropas, vor allem die Wurzelknollen und Samen sind giftig. Die Wirkung der Pflanze war bereits in der Antike bekannt, und ihre Extrakte wurden zum Morden und als Pfeilgift genutzt. Das Gift dringt bereits durch Berührung in die Haut ein und kann zu Hautentzündungen und schweren Vergiftungen führen.
J.Bergmann--BTB