-
Selenskyj fordert von USA ab sofort "strenge" Sanktionen gegen Russland
-
Traumstart geht weiter: Nürnberg bezwingt auch Hannover
-
Erster Ultimate Champion: Hummel gewinnt in Budapest
-
Merz trennt sich von CDU-Vize-Generalsekretärin Stumpp - Thüringer Hose Nachfolger
-
Korruptionsermittlungen gegen Präsidentschaftskandidaten Bolsonaro in Brasilien
-
25 Jahre 9/11: Gespaltene USA erinnern an die Opfer der Terroranschläge
-
Huthi-Miliz im Jemen übernimmt Kontrolle über wichtige Meerenge Bab al-Mandab
-
EU und UNO verurteilen Haftstrafen gegen Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong
-
Rüstungsgüter für "Abschiebeoffensiven": AfD-Politiker Siegmund löst Empörung aus
-
Vuelta: Mas weiter auf Kurs - Dunbar gewinnt Etappe
-
Trump: USA werden Anschlagsopfer vom 11. September "niemals vergessen"
-
Vor Brics-Gipfel: Indiens Premier empfängt Putin und Peseschkian
-
Kiew: Zwei Tote und neun Verletzte bei russischem Drohnenangriff auf Tankstelle
-
Brasilien: Korruptionsermittlungen gegen Präsidentschaftskandidaten Bolsonaro
-
Prien fürchtet wegen erstarkter AfD wachsenden Antisemitismus
-
Italienische Feministin und frühere EU-Kommissarin Emma Bonino ist tot
-
Rüstungsgüter für "Remigrations- und Abschiebeoffensiven": Siegmund löst Empörung aus
-
Bab al-Mandab: Deutsche Reeder besorgt über Sicherheitslage im Roten Meer
-
Irakische Brüder in Düsseldorf wegen früherer IS-Mitgliedschaft verurteilt
-
BVB bestätigt: Karetsas verlässt Krankenhaus
-
"CDU pur funktioniert nicht": Parteiinterne Kritik an Kurs von Merz wird lauter
-
Auto geklaut und zu schnell gefahren - Polizei fahndet mit Blitzerfoto
-
Ziel Neuwahlen: AfD beantragt Auflösung des Thüringer Landtags
-
Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt
-
25 Jahre nach den Terroranschlägen: USA erinnern an die Opfer des 11. September
-
DFB-Sportgericht hebt Wagner-Sperre auf
-
Paris rechnet erneut mit einem Defizit von mehr als fünf Prozent
-
Vor Céline-Dion-Comeback: Paris organisiert riesiges Freiluft-Karaoke
-
Huthi-Miliz im Jemen erlangt Kontrolle über wichtige Meerenge Bab al-Mandab
-
Hund greift in Sachsen-Anhalt Polizisten an - Tier mit Dienstwaffe erschossen
-
Handball: Lemgo-Kapitän Suton erleidet Kreuzbandriss
-
Wadephul am Montag in Budapest - Erster Besuch eines deutschen Außenministers seit 2019
-
81-jährige Frau in Baden-Württemberg von Sohn getötet
-
Münchner Feuerwehr rettet Eichhörnchenbaby aus 15 Metern Höhe
-
Betrüger erbeuten 200.000 Euro von Senior in Rheinland-Pfalz
-
"CDU pur funktioniert nicht": Sozialflügel der CDU rechnet mit Kurs von Merz ab
-
Fünf Tote und 40 Verletzte bei Unfall von niederländischem Bus in der Schweiz
-
Wagen fängt Feuer: Heftiger Formel-2-Unfall in Madrid
-
Sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder wegen Anschlagsvorbereitung angeklagt
-
Kritik aus Unionsfraktion: Bundesregierung sieht keinen "Aufstand" gegen Merz
-
Bas bekennt sich zu Rentenreform - und verspricht "Vertrauensschutz"
-
Nepal schätzt Kosten für Wiederaufbau nach Himalaya-Sturzflut auf gut vier Milliarden Euro
-
Nach Festnahme an Schweizer Grenze prüft Polizei politischen Hintergrund
-
Axios: USA lehnen Bitte Saudi-Arabiens um Angriffe gegen Huthis im Jemen ab
-
Bayern: Autofahrer prallt in Schafherde - acht Tiere sterben
-
Ölpreis treibt Spritpreise - Diesel in USA erstmals über sechs Dollar pro Gallone
-
"Partei des Hasses" verjagen: Vance und Trump attackieren Demokraten vor Zwischenwahlen
-
Amateurfußball: Weniger Vorfälle - mehr Abbrüche
-
Nach Erfolgsserie "Call My Agent": Netflix bringt Film mit Clooney heraus
-
22 Bienenvölker verbrennen bei Feuer in Schrebergarten in Nordrhein-Westfalen
Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen
Bei Bewerbermangel braucht es keine fixe Altersgrenze mehr: Ein Notar aus Nordrhein-Westfalen ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen den verpflichtenden Eintritt in den Ruhestand mit 70 vorgegangen. Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Altersgrenze für nebenberufliche Notare, die sogenannten Altersnotare, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Angesichts des Bewerbermangels in dem Bereich sei sie nicht mehr gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 1796/23)
Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten. Ob es in einem Ort Anwaltsnotare oder hauptberufliche Nurnotare gibt, hängt vom Bundesland ab. Der Bundesnotarkammer zufolge arbeiten in Deutschland derzeit 1700 hauptberufliche und 4646 nebenberufliche Notarinnen und Notare.
An das Verfassungsgericht wandte sich ein 1953 geborener Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen, der im November 2023 die Altersgrenze von 70 Jahren erreichte. Die entsprechende Regelung in der Bundesnotarordnung wurde 1991 eingeführt. Damals gab es sehr viele Bewerberinnen und Bewerber für die Stellen. Mit der Altersgrenze sollten die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht verteilt werden und auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben.
Im Bereich des Anwaltsnotariats veränderte sich die Lage aber inzwischen, wie das Gericht ausführte. In vielen Regionen herrsche ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen erfüllten, kämen zum Zug - trotzdem blieben Stellen unbesetzt. Diese Entwicklung habe sich in den vergangenen Jahren verfestigt, und es sei keine Trendumkehr in Sicht.
Der Eingriff in die Berufsfreiheit, den der zwangsweise Eintritt in den Ruhestand darstellt, ist darum nicht mehr verhältnismäßig. Die Regelung gilt noch bis Ende Juni 2026 weiter, damit keine kurzfristigen Probleme entstehen. Sowohl Notarinnen und Notare selbst als auch die Landesjustizverwaltungen sollen sich an die neue Lage anpassen können.
Bis Ende Juni muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Anwaltsnotare, die aufgrund der bisherigen Regelung aus dem Beruf ausschieden, können sich dann neu bewerben. Für Nurnotare bleibt die Altersgrenze dagegen bestehen, weil es in dem Bereich mehr Bewerber als Stellen gibt.
Das Gericht erklärte, dass eine Begrenzung auch für nebenberufliche Notare durchaus möglich sei - etwa nur für bestimmte Regionen, ab einem höheren Älter oder bei schwindender Leistungsfähigkeit. Es verwies auch darauf, dass der Alterungsprozess "stark individuell geprägt" sei.
Der Anwalt des Notars, Gregor Thüsing, sprach in Karlsruhe von einer "mutigen und klugen" Entscheidung. "Jemand, der älter ist und arbeiten kann, soll auch arbeiten können, wenn er gebraucht wird", sagte er. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass "Stereotype von Alter" nicht überzeugten.
Ähnlich äußerte sich die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. "Pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben müssen nun generell auf den Prüfstand", erklärte sie. "Wenn man mit 70 Jahren als Bundeskanzler für 83 Millionen Menschen Verantwortung tragen kann, dann kann man auch mit 70 als Notar arbeiten."
F.Müller--BTB