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Massenhaft Atteste gefälscht: Ärztin aus Sachsen muss ins Gefängnis
Wegen mehr als tausend gefälschter Coronaatteste muss eine Ärztin aus Sachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Dresden, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Frau hatte demnach während der Pandemie Atteste für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot verkauft. (Az. 5 StR 130/25)
Dem Landgericht zufolge hatte sie die Idee Ende 2020 und wollte sich auf diese Weise eine dauerhafte Einkommensquelle verschaffen. Bis Anfang Februar 2022 habe sie 1003 entsprechende Atteste ausgestellt, ohne die Patienten vorher untersucht zu haben.
Bei Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurden die Bescheinigungen ausgegeben. Außerdem habe die Ärztin, eine frühere Hausärztin aus Moritzburg, im Sommer 2021 Coronaschnelltests bestellt, ohne sie zu bezahlen. Sie besaß ein Elektroschockgerät ohne Prüfzeichen, was als Waffendelikt gewertet wurde.
Das Landgericht verurteilte die zu dem Zeitpunkt 67-Jährige im Juni 2024 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Sie darf für drei Jahre nicht mehr als Ärztin arbeiten. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 47.000 Euro an, welche die Ärztin für die gefälschten Atteste kassiert hatte.
Nach der Urteilsverkündung in Dresden kam sie zunächst auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Der Anklage zufolge wird sie der Reichsbürgerszene zugeordnet. Sie bezeichne sich selbst als Angehörige des Indigenen Volks der Germaniten.
Die Reichsbürgerszene besteht aus diversen Gruppen und unorganisierten Einzelvertretern. Ihre Mitglieder erkennen die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an. Es gibt Überschneidungen mit Rechtsextremisten und Anhängern von Verschwörungsthesen, Teile der Szene gelten als gewaltbereit.
Die Urteilsverkündung in Dresden wurde wegen lauter Zwischenrufe von mutmaßlichen Sympathisanten der Angeklagten vorübergehend unterbrochen, gegen einzelne Störer wurden Platzverweise erteilt.
Die Ärztin wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler und wies ihre Revision ab. Das Dresdner Urteil wurde rechtskräftig.
F.Müller--BTB