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Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision
Das Urteil zum tödlichen Messerangriff auf den Polizisten Rouven L. in Mannheim ist rechtskräftig. Es seien innerhalb der einwöchigen Frist für die Revision keine Rechtsmittel eingelegt worden, weshalb nun Rechtskraft eingetreten sei, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Das Gericht hatte den Angeklagten Sulaiman A. am Dienstag vergangener Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
A. wurde wegen Mordes an dem Polizisten, vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der aus Afghanistan stammende 26-Jährige, der als IS-Sympathisant gilt, hatte am 31. Mai kurz vor der Europawahl eine Kundgebung des islamkritischen Vereins Bürgerbewegung Pax Europa attackiert.
Dabei wollte er den Hauptredner, den Islamkritiker Michael Stürzenberger, töten. Laut Urteil wollte er aber daneben möglichst viele Menschen töten und habe auch den Vorsatz gehabt, Polizisten als Repräsentanten des deutschen Staats töten zu wollen. Er selbst wollte laut Urteil den "Märtyrertod" sterben. A. wurde damals angeschossen, überlebte aber.
Der Fall sorgte für scharfe Debatten über die Migrationspolitik kurz vor der Europawahl. A. hatte sich in Chats in sozialen Netzwerken radikalisiert, er sympathisierte seit Jahren mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Im Prozess gab er an, manipuliert worden zu sein.
S.Keller--BTB