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Baden-Württemberg: Urteil gegen Lebensberater wegen Vergewaltigungen rechtskräftig
Die Verurteilung eines sogenannten Lebensberaters wegen Geiselnahme und mehrerer Vergewaltigungen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen des Angeklagten, seines ebenfalls verurteilten Bruders sowie einer Nebenklägerin mit Beschluss vom 16. Dezember 2025, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte.
Der damals 38-Jährige aus Baden-Württemberg war im September 2024 vom Landgericht Mosbach zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sprach ihn der Geiselnahme in Tateinheit mit vierfacher Vergewaltigung und mit Körperverletzungsdelikten schuldig. Zudem wurde er wegen Vergewaltigung in zehn Fällen, sexueller Nötigung sowie mehreren Körperverletzungsdelikten verurteilt. Sein jüngerer Bruder wurde wegen Beihilfe und Beteiligung an den Taten zu drei Jahren Haft verurteilt.
Laut Landgericht hatte der ältere Bruder Coachings für Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung angeboten und gezielt Kontakt zu jungen Frauen gesucht. Diese lud er in sein Haus in Walldürn ein. Dort wurde er gewalttätig, vergewaltigte die Frauen und nahm sie zeitweise als Geiseln. Um ihren Widerstand zu brechen, erniedrigte er sie zusätzlich mit Worten. Die Taten ereigneten sich zwischen September 2019 und Oktober 2022.
Die Revisionen gegen das Urteil stützten sich auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Der Bundesgerichtshof deckte jedoch nach eigenen Angaben weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Fehler auf. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
W.Lapointe--BTB