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Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
Im Prozess in Ungarn um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest vor drei Jahren wird am Mittwoch das Urteil gegen die deutsche Person Maja T. erwartet. Das Gericht in Budapest könnte eine bis zu 24 Jahre lange Haftstrafe gegen die 25-jährige nicht-binäre Person verhängen. Unterstützer von T. bezweifeln, dass das Verfahren gegen die queere Person fair war. Wegen des sogenannten Budapest-Komplexes müssen sich in Deutschland 13 Angeklagte vor Gericht verantworten.
T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen worden, sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest angegriffen. Die ungarische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe.
Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Dass T. von Deutschland an Ungarn ausgeliefert wurde, sorgte für erhebliche Kritik - ebenso werden die Haftbedingungen vor Ort angeprangert, denen T. als queere Person mutmaßlich ausgesetzt ist. Im vergangenen Juni trat T. in einen Hungerstreik, den die nicht-binäre Person im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.
Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" und verweist darauf, dass die Opfer Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten hätten.
T.s Vater Wolfram Jarosch sagte der Nachrichtenagentur AFP, die "vorgefallenen Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich". Er fuhr fort: "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Er sprach von einem politischen Prozess, der darauf abziele, dass Ungarns rechtsnationalistischer Ministerpräsident Viktor Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne.
T. sei der ideale Feind für Orbans Regierung, sagte Jarosch. Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland derzeit Strafverfahren laufen. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann Mitte Januar ein Prozess gegen sechs Angeklagte. Der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie zu einer von der rechtskräftig verurteilten Lina E. geführten militanten linksextremen Gruppierung gehört haben, die sich spätestens Ende 2017 im Raum Leipzig formierte.
Sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung um E. stehen seit November in Dresden vor Gericht. In beiden Verfahren wird unter anderem der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben. Die Taten des Netzwerks um E. werden teils unter der Bezeichnung "Hammerbande" zusammengefasst, auch der Begriff "Antifa-Ost" ist bisweilen gebräuchlich. Laut Behörden handelt es sich um ein locker strukturiertes Netzwerk, jedoch keine festgefügte Organisation.
Ungarns Ministerpräsident Orban ließ die Antifa-Bewegung und die deutsche Hammerbande/Antifa Ost Ende September auf eine Terrorliste setzen. Es war das erste Mal, dass Ungarn eine Liste terroristischer Organisationen veröffentlichte. Ungarn folgte damit dem Beispiel von US-Präsident Donald Trump, der die linke Antifa-Bewegung nach dem Mord an dem ultrarechten Aktivisten Charlie Kirk ebenfalls offiziell als "terroristische Organisation" einstufen ließ.
I.Meyer--BTB