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Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf
Zwei Jahre nach der Teil-Legalisierung von Cannabis sehen unionsgeführte Bundesministerien dringenden Reformbedarf. In einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung kritisierten die Ministerien für Inneres, Gesundheit und Familie das unter der Ampel-Regierung beschlossene Gesetz als Fehler. Sie verwiesen unter anderem auf einen Rückgang der Suchtprävention bei jungen Menschen, "Wildwuchs" an Angeboten im Internet und einen Boom auf dem Schwarzmarkt.
Die damalige Ampel-Regierung hatte Cannabis zum 1. April 2024 teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Mit der Teillegalisierung sollte unter anderem der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Die wissenschaftliche Evaluierung des Cannabis-Gesetzes ist in diesem selbst festgeschrieben. Die Befunde sollen dazu dienen, das Gesetz bei Bedarf nachzubessern.
Ein am Mittwoch vorgelegter Zwischenbericht ist der zweite dieser Art. Demnach gibt es zwar keinen erkennbaren Anstieg des Cannabis-Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte. Die beauftragten Wissenschaftler sehen allerdings auch eine Reihe von Problemen - etwa wachsende Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung am Schwarzmarkt sowie einen Rückgang der Suchtprävention bei jungen Leuten. Auch berge die kräftig wachsende Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt "ein erhöhtes Gesundheitsrisiko" wegen der Gefahr psychischer Folgewirkungen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken als "Fehler". So gingen die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, stark zurück, erklärte Warken. Zudem sei "die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem". Im Internet herrsche "ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt", die gezielt junge Menschen ansprechen würden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte das Cannabisgesetz einen "vollkommenen Rohrkrepierer". Es sei "jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd". Die Bedenken der Sicherheitsbehörden seien im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Das Ergebnis seien ein boomender Schwarzmarkt und steigende Kriminalität. "Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."
Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss beim Cannabis-Gesetz dringend nachgesteuert werden. Die Ampelregierung habe der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen "einen Bärendienst erwiesen", erklärte die Ministerin. So sei die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe hätten, Jugendliche dazu zu verpflichten.
Zugleich funktioniere die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend. Dabei sei Frühintervention im Hinblick auf Cannabis als "Einstiegsdroge" wichtig, betonte Prien.
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sieht insbesondere beim Medizinalcannabis "erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken". Über "dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung" sei ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richte, sondern an Freizeitkonsumierende. "Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun."
Jugendliche, die wegen Cannabis-Konsums auffielen, bekämen zudem heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes, erklärte Streeck. "Wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."
W.Lapointe--BTB