-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
Urteil: Frau bekommt keine Auskunft über durch Samenspende gezeugte Halbgeschwister
Eine mit Hilfe einer Samenspende gezeugte Frau ist mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über die Samenspenden ihres Vaters und damit die Zahl ihrer Halbgeschwister zu bekommen. Auch das Interesse der Frau an einer Kontaktaufnahme zu den Geschwistern führe nicht zu dem Anspruch auf die Information, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch. Nach eigenen Recherchen der Frau hat diese 33 Halbgeschwister.
Die Frau hatte von dem behandelnden Arzt der Uniklinik Gießen und dessen Praxis die Informationen verlangt; der Mediziner machte bis zum Jahr 2013 dort künstliche Befruchtungen. Mit ihrer Forderung über Auskunft zu den erfolgreichen Samenspenden ihres Vaters scheiterte die Frau bereits in den Vorinstanzen, sie hat nun keine Rechtsmittel mehr.
Wie das OLG entschied, steht der Frau zwar ein Auskunftsrecht hinsichtlich ihrer eigenen Abstammung zu. Ob dazu auch ein Auskunftsrecht über die Geschwister bestehe, sei eine Frage der Umstände des Einzelfalls.
Die Frau hatte angegeben, dass bei ihr bei jeder sozialen Begegnung die Frage im Raum stehe, ob sie mit ihrem Gegenüber verwandt ist. Der Senat entschied aber, dass die Auskunft über Halbgeschwister die Frau nicht in die Lage versetzen würde, die Frage zu beantworten, welche Eigenschaften sie von ihren biologischen Eltern habe.
Die von ihr verlangte Auskunft würde sie auch nicht in die Lage versetzen, Kontakt zu eventuell existierenden und ihr unbekannten Halbgeschwistern aufzunehmen oder etwa inzestuöse Beziehungen sicher zu vermeiden. Dazu wäre eine namentliche Auskunft nötig - diese habe die Frau aber bewusst nicht verlangt und könne sie auch nicht verlangen.
Für eine emotionale Verarbeitung ihrer Zeugungsgeschichte verfügt die Frau laut Gericht über die nötigen Kenntnisse. Eine genaue Zahl der Halbgeschwister sei zudem nicht sicher festzustellen: Der verklagte Arzt müsse nicht über jede Geburt unterrichtet worden sein und habe außerdem angegeben, dass ein Teil der Akten bereits vernichtet sei.
Die von der Frau angestrebte Gewissheit setze zudem voraus, dass ihre Halbgeschwister sich in einschlägigen Datenbanken registrieren ließen. Davon sei nicht auszugehen. Es sei vielmehr denkbar, dass sie nicht über die Art der Zeugung informiert wurden oder von ihrem Recht auf "Nichtwissen" Gebrauch machten.
Auch das Argument der Frau, sie habe von ihrem Vater eine genetische Disposition für eine Autoimmunerkrankung geerbt, ließ das Gericht nicht gelten. Es handele sich weder um eine schwere oder außergewöhnliche Anomalie, noch sei es eine seltene Erkrankung.
D.Schneider--BTB