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Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig
Rund zwei Jahre nach der Ermordung eines wohlhabenden Arztes im sächsischen Chemnitz sind die Urteile gegen dessen Witwe und zwei weitere Beschuldigte im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von den drei Angeklagten eingelegten Revisionen nach Angaben vom Donnerstag in Bezug auf deren Verurteilung wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Nur eine sogenannte Einziehungsentscheidung wurde teilweise gekippt, das Landgericht in Chemnitz muss über diese deshalb nochmals verhandeln.
Der Kardiologe war im März 2024 in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars im Schlaf erstochen worden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass dessen Ehefrau die Tat gemeinsam mit einer für sie arbeitenden Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber geplant hatte. Das Trio wollte über eine Erbschaft an das Vermögen des Arztes gelangen. Die Frau gab ihren Komplizen die Wohnungsschlüssel, diese töteten das Opfer im Schlaf.
Das Landgericht in Chemnitz sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die drei Angeklagten im April 2024 vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft. Dabei entschied es auch über die Einziehung von Taterträgen - also eine Art Beschlagnahme von verbrecherisch erlangtem Vermögen.
Hierbei fand der Bundesgerichtshof Mängel in einem Teilbereich, der nicht mit dem Mord selbst zusammenhing. Dieses Detail muss eine andere Kammer des Landgerichts in Chemnitz deshalb nochmals neu verhandeln.
F.Müller--BTB