-
Hitzeschutz: Hubig will Einbau von Klimaanlagen für Mieter erleichtern
-
Angélique Kidjo bekommt als erste afrikanische Sängerin Stern auf "Walk of Fame"
-
Dobrindt: Merz ist der Richtige zum richtigen Zeitpunkt
-
Astronautin Adenot absolviert als erste Französin Außeneinsatz im All
-
Ecuadorianische Diplomatin A-Baki will UN-Generalsekretärin werden
-
Alhambra in Granada nach zweitem Erdbeben wegen Schäden geschlossen
-
USA verhängen Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Tomoko Akane
-
"Neurologische Dysfunktion": Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
IAEA findet "einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien
-
Bayerns Generalprobe: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
FC Bayern: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
Social-Media-Sucht: US-Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Transfer-Saga beendet: Rodris Wechsel nach Barcelona perfekt
-
Klingbeil fordert Konsequenzen nach Äußerungen von Israels Minister Ben Gvir
-
In letzter Minute: Trump und Carney verhandeln über drohende US-Zölle gegen Kanada
-
Putin empfängt Myanmars Staatschef Min Aung Hlaing im Kreml
-
US-Sender ABC klagt gegen vorzeitige Lizenzprüfung - und sieht "Vergeltung" durch Trump
-
Wettbewerbsregeln: Apple gibt Druck aus Brüssel nach und ändert App Store
-
Trump veröffentlicht Karte mit Straße von Hormus als US-Territorium
-
Mögliche Unterstützung von BSW für AfD - Debatte gewinnt vor Wahlen an Schärfe
-
IAEA: "Einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien gefunden
-
Britischer Klimaschutz-Versuch: Weniger Kondensstreifen durch Google-Technologie
-
Klimaschutz im Grundgesetz: Klingbeil warnt Union vor Blockade
-
Russische Wahlkampf-Einmischung: Frankreichs Justiz ermittelt
-
US-Sender ABC verklagt Medienaufsichtsbehörde wegen drohenden Lizenzentzugs
-
BSW-interner Streit: Voigt sieht Koalition in Thüringen gestärkt
-
Belgischer Außenminister muss bei Besuch in Kiew in Luftschutzbunker
-
Bis 2029: VfB verlängert mit Sportvorstand Wohlgemuth
-
Wadephul weist Lawrows Drohung als "absurde Propaganda" zurück
-
Feuerwehr will Brand im Osten Belgiens "einkreisen"
-
"Ende der Brandmauer": BSW-Spitzenkandidaten legen vor Wahlen im Osten nach
-
Russische Cyberangriffe auf Kandidaten: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Löwen-Coup: Jónsson kommt 2027 aus Magdeburg
-
In Wohnung in Hessen getöteter 20-Jähriger: Tatverdächtiger festgenommen
-
Britischer Premier bestätigt Nachrichten-Austausch mit falscher US-Stabschefin
-
Menschen absichtlich angefahren: Psychiatrie für 27-Jährigen in Brandenburg
-
Astronautin Adenot als erste Französin auf Außeneinsatz im All
-
Wahlen in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
DFB-Schiris: WM-Regeln weitgehend auch in der Bundesliga
-
Waldbrände: Richterbund lehnt Strafverschärfungen ab
-
Comeback geplatzt: Hartenstein fällt mit Knöchelverletzung aus
-
Füllkrug kehrt nach Bremen zurück
-
Lebenslange Haft für 43-Jährigen nach Mord an Bekanntem in Keller in Hessen
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Dobrindt vermutet Verbindungen zu anderen Anschlagsplänen
-
US-Konzern OpenAI setzt auf potenziell weltgrößtes KI-Rechenzentrum in Ohio
-
Hitze und Trockenheit: Bauern erwarten leicht unterdurchschnittliche Ernte
-
Vergewaltigungsverdacht: Ermittlungen gegen früheren Pariser Priester
-
Coldcase in Rheinland-Pfalz: Prozessbeginn mehr als 30 Jahre nach Sexualmord
-
Schleswig-Holstein: Großrazzia wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Clanmilieu
-
Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab
Bekannten mit Messer getötet: Mehr als fünf Jahre Haft für 68-jährigen Zwickauer
Wegen der Tötung eines 36-jährigen Bekannten mit einem Messer ist ein Mann aus Zwickau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in der sächsischen Stadt sprach ihn am Mittwoch des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Wegen der starken Alkoholisierung des Angeklagten ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus.
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Juli vergangenen Jahres in der Garage des 68-Jährigen in Zwickau. Der Angeklagte räumte die Tötung seines Bekannten während der Verhandlung ein, gab aber an, aus Notwehr gehandelt zu haben.
Der 36-Jährige habe ihn während eines Streits durch einen Sturz zu Boden gebracht, auf ihn eingetreten und versucht, ihn mit einer Bierflasche zu schlagen. Deshalb habe er nach einem Messer gegriffen und in den Brustkorb des Angeklagten gestochen.
Das Messer traf den 36-Jährigen ins Herz. Er konnte noch fliehen, brach aber in Tatortnähe zusammen. Trotz intensiver ärztlicher Behandlung starb er kurze Zeit später im Krankenhaus. Laut Gericht hinterließ er einen Sohn, der bei der Kindsmutter in der Ukraine lebt.
Das Gericht folgte der Einlassung des Angeklagten der Sprecherin zufolge nicht. Bei dem 68-Jährigen seien keinerlei Kampf- oder Verletzungsspuren festgestellt worden. Auch eine zerbrochene Bierflasche wurde nicht entdeckt.
Von einer Notwehrlage ging die Kammer daher nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
L.Janezki--BTB