-
Moskau droht London nach Bericht über Einsatz britischer Drohnen in Russland
-
Kushner: Gespräche mit dem Iran verlaufen "sehr positiv"
-
Verhandlungsbeginn im Mordfall Tupac Shakur - Anklage spricht von Tat aus Rache
-
Wasserstand in zwei größten Stauseen der USA auf Rekord-Tief gesunken
-
Kushner: Fortschritte bei Umsetzung von Gaza-Friedensplan in 30 Tagen möglich
-
Kurdischer Regierungschef im Irak macht Iran für Angriff auf sein Büro verantwortlich
-
"Bärenstarke Leistung": Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Vorstand kündigt Sonderparteitag an
-
Härtetest bestanden: Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Trump deutet Kontakte mit Nordkoreas Machthaber Kim an
-
FIFA trennt sich von Betriebsdirektor Lamour
-
Haus-Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser aus Westjordanland fordert US-Schutz
-
Kurdischer Ministerpräsident im Irak meldet iranischen Drohnenangriff auf sein Büro
-
Medien: Füllkrug unmittelbar vor Rückkehr nach Bremen
-
Fremdenfeindlicher Protest im südafrikanischen Durban während Regionalgipfels
-
Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt
-
BVB: Auch Veerman-Transfer perfekt
-
WM: Hockey-Frauen nach Niederlage gegen Argentinien unter Druck
-
Demokraten und Republikaner kritisieren Trump für geplante Beschränkung von Südkorea-Manövern
-
UN-Zahlen für 2025: 350 Helfer in Krisengebieten getötet
-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
-
Leichte Entspannung in Brandgebiet Hohes Venn - Dienstag droht aber starker Wind
-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
-
Bayern: 17-Jähriger stirbt nach Sprung in Main-Donau-Kanal
-
Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen
-
US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen
-
US-Senator der Demokraten verurteilt Trumps Kritik an Manövern mit Südkorea
-
DFB-Pokal: Bayern-Frauen müssen in Gladbach ran
-
FC Bayern: "Team Day" ohne Musiala
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz erhält breite Unterstützung - Kanzler zögert noch
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW steht zu Regierungskoalition
-
Weltkriegsbombe in Sachsen entschärft: 3800 Einwohner vorübergehend evakuiert
-
FIFA: FairSquare fordert Wahl-Ausschluss Infantinos
-
Autos von Bundesanstalt ausgebrannt: Polizei prüft mögliches politisches Motiv
-
Trump will Manöver mit Südkorea einschränken - Verweis auf "gute Beziehung" zu Kim
-
Regierungssprecher: Koalition berät intern über Verfassungsänderung zum Klima
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW bleibt in Regierungskoalition
-
Diplomatenkreise: US-Gesandter Kushner mit Netanjahu zusammengetroffen
-
Nach Tod von Professor: Cambridge-Rektor verurteilt "rassistischen Wahn"
-
Zahl der Bundeswehr-Soldaten auf höchstem Stand seit 13 Jahren
Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin
Ein früherer Pfleger aus Berlin muss wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Berliner Landgerichts vom April 2025, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 98/26)
Es war bereits das zweite Urteil gegen ihn. Ein erstes Urteil vom Juli 2023 hatte der BGH 2024 wegen Rechtsfehlern aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Wie dieses feststellte, hatte der Mann als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. An sechs dort lebenden Menschen verübte er sexuelle Übergriffe.
Er filmte und fotografierte seine Taten. Ermittler stießen bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie, für die der Mann bereits 2020 verurteilt worden war, auf die Dateien. Verurteilt wurde der zu dem Zeitpunkt 36 Jahre alte Angeklagte 2025 wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 70 Fällen und außerdem erneut wegen Kinderpornografie - dabei ging es um Fotos. 47 der Taten wurden als Vergewaltigungen eingestuft.
Das Landgericht verhängte ein lebenslanges Arbeitsverbot in der Pflege von behinderten Menschen gegen ihn. Außerdem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Strafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.
Gegen das Urteil wandte sich der frühere Pfleger an den BGH. Dieser prüfte es, fand aber nur einen kleinen Rechtsfehler, der sich nicht auf die Gesamtstrafe auswirkte. Der BGH wies darum die Revision des Angeklagten ab.
C.Kovalenko--BTB