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Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt
Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist die Verhandlung über deren Auslieferung nach Deutschland auf den 1. Juni vertagt worden. Die Vertagung böte dem zuständigen Richter ausreichend Zeit, auf eine Stellungnahme der Angeklagten zu reagieren, erklärte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Liebich bleibe jedoch weiterhin in der Stadt in Haft.
Die bundesweit bekannte Rechtsextremistin war Anfang April in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Ende 2024 hatte die früher als Sven lebende Liebich seinen Geschlechtseintrag geändert, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich ihre Haft in einem Frauengefängnis hätten verbüßen müssen.
Zu ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen. Der Fall löste eine heftige Debatte über die Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus.
Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten die Vermutung, dass es sich bei Liebichs Verhalten um eine gezielte Provokation gegen das neue Gesetz handeln könnte. 2022 hatte die Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
I.Meyer--BTB