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55-Jähriger wegen Mordaufrufen über Telegram-Kanal in Oldenburg vor Gericht
Wegen Mordaufrufen über den Messengerdienst Telegram muss sich ein 55-Jähriger seit Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Laut Anklage soll der Mann über einen Kanal mit tausenden sogenannten Followern zur Tötung konkret benannter Menschen angeregt haben, darunter des Bürgermeisters einer Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab er sich dabei als zur Ausübung von Hoheitsrechten befugter Vertreter der US-Streitkräfte und Kommandant eines "SHAEF"-Hauptquartiers aus. Verfassungsschutzbehörden zufolge wurden solche Drohungen mit Mordaufrufen, angeblichen Todesurteilen oder vermeintlichen "Bekanntmachungen" in der Szene der sogenannten Reichsbürger und ihnen nahestehenden Gruppierungen vielfach verbreitet.
Wie ein Gerichtssprecher in der niedersächsischen Stadt sagte, räumte der Angeklagte die Vorwürfe zum Prozessauftakt objektiv ein. Zugleich bestand er demnach darauf, tatsächlich "Major" und von den US-Streitkräften mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet worden zu sein. Laut Sprecher wird daher seine Schuldfähigkeit noch einmal verstärkt unter die Lupe genommen.
Sollte der Mann krankheitsbedingt schuldunfähig sein, wäre eine Bestrafung nicht möglich. Allerdings käme dann eine Unterbringung in einer Fachklinik in Betracht. Ein psychiatrischer Gutachter wurde bereits bestellt und wird den Prozess verfolgen. Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er ist unter anderem wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten angeklagt. Für den Prozess sind zunächst noch drei weitere Termine bis September angesetzt.
"SHAEF" ist die englische Abkürzung für das ehemalige Oberkommando der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, das den militärischen Kampf gegen Nazi-Deutschland in den letzten rund eineinhalb Jahren des Zweiten Weltkriegs organisierte. Es handelt sich um eine rein historische Institution, die rund zwei Monate nach Ende des Weltkriegs aufgelöst wurde.
Im März warnte der hessische Verfassungsschutz vor einer massiven Welle von Drohschreiben eines "SHAEF-Commanders" und einer "SHAEF-Regierungsinstitution Deutschland" in Reichsbürgerkreisen. Betroffen waren demnach neben Politikern und Journalisten unter anderem Ärzte sowie Impfbefürworter. Dies war demnach verbunden mit dem Hinweise, dass die Bundesrepublik nicht als souveräner Staat existiere und allein das "SHAEF" die Staatsgewalt ausübe.
Den damaligen Angaben zufolge waren die Veröffentlichungen nicht selten "ausufernd" und wirkten auf Außenstehende "häufig konfus". Der Kanal des selbsternannten "SHAEF-Commanders" hatte demnach mehr als elftausend Abonnenten und wurde durch nicht näher genannte "Exekutivmaßnahmen" der Behörden an der weiteren Verbreitung gehindert. Demnach war aber nicht auszuschließen, dass Sympathisanten die Idee aufgreifen und ähnliche Drohungen verschicken könnten.
O.Krause--BTB