-
Millionenschwerer Betrug mit EU-Agrarhilfen in Griechenland: Vier Abgeordnete angeklagt
-
Nach Fund von totem Mann in Hamburger Wald: Zusammenhang mit Arbeitsunfall
-
Steuerbetrug: Klingbeil und Hubig wollen Straffreiheit bei Selbstanzeige abschaffen
-
Ex-FDP-Chef Dürr wird Geschäftsführer von E-Fuels-Startup
-
AfD-Veranstaltung: Empörung nach Äußerungen von Kabarettist Steimle zu Merz
-
Weitere Konsolidierung im Bereich Lieferdienste: Uber übernimmt Delivery Hero
-
Ukraine: Chef von Energiekonzern Naftogaz neuer Regierungschef
-
RKI-Analyse: Etwa jedes zehnte Vorschulkind ist übergewichtig
-
EU-Innenkommissar fordert erneut "schrittweises" Ende deutscher Grenzkontrollen
-
EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften
-
Abschließende Sitzung zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua begonnen
-
Britische Behörde leitet Untersuchung zu Jugendschutz bei Onlinedienst Tiktok ein
-
Befragung: Mehr als jeder vierte Studierende lebt noch bei den Eltern
-
Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark: Lage trotz Ausbreitung unter Kontrolle
-
Umsatz mit Produkten rund um den Umweltschutz 2024 nach Jahren erstmals gesunken
-
Großbritannien verstaatlicht Stahlkonzern British Steel
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Halbfinalsieg für Ärger
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Sieg für Ärger
-
Kanzleramtschef Frei führt erneut Ranking von Abgeordnetenwatch an
-
BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
-
Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
-
Zahl der Wohnungen in Deutschland steigt um knapp 200.000
-
Welthungerhilfe kritisiert Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
-
Proteste in der Ukraine gegen Rücktritt von beliebtem Verteidigungsminister Fedorow
-
Sächsisches Justizministerium: Rechtsextremist Liebich in Männervollzug verlegt
-
Essenslieferdienst Delivery Hero einigt sich mit Uber auf Übernahme
-
Deutlich mehr E-Scooterunfälle: 38 Tote in vergangenem Jahr
-
Bericht: Zeitplan für Start des staatlichen Vorsorgedepots wackelt
-
Polizei: Achter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss
-
Auto fährt im Rostocker Hafen in Warnow: Zwei Männer tot
-
Sportmediziner über WM-Halbzeitshow: "Nicht unproblematisch"
-
Chiphersteller TSMC aus Taiwan verzeichnet Gewinnplus von 77,4 Prozent
-
Kane über weitere WM: "Vier Jahre sind eine lange Zeit"
-
Kanter brennt auf neue Sprint-Chance
-
Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht
-
Keine Deeskalation in Sicht: Erneut US-Angriffe auf Iran und Gegenschläge Teherans
-
Iranische Staatsmedien: Luftabwehrsysteme in Teheran aktiviert
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin ausreisen lassen
-
Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat
-
Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage
-
Urteil zu tödlichem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua im Sommer 2018
-
Merz und Steinmeier empfangen algerischen Präsidenten Tebboune in Berlin
-
Trump richtet sich in Fernsehansprache an die Nation
-
Brasiliens Indigenen-Anführer Raoni nach einem Monat aus Krankenhaus entlassen
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin freigelassen
-
Romanbiografie macht Leben und Musik der Komponistin Erna Becker-Ernst neu erlebbar
-
Wassermangel: Deutscher Städtetag fordert bewussten Umgang mit kostbarem Nass
EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften
Google kann in Italien womöglich für Youtube-Videos mit Glücksspielwerbung haftbar gemacht werden, die ein Geschäftspartner hochlud. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das italienische Gericht muss aber prüfen, ob Google die Inhalte der Videos kannte. (Az. C-421/24)
In Italien ist Werbung für Glücksspiele oder Wetten mit Geldgewinnen verboten. 2022 verhängte die italienische Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von 750.000 Euro gegen Google. Das Unternehmen musste außerdem mehrere Videos von Youtube entfernen, die für Online-Gewinnspiele warben.
Diese Videos waren von einem Content-Ersteller hochgeladen worden, der eine Geschäftspartnerschaft mit Google hatte. Darin war vorgesehen, dass die Einnahmen aus der vor jedem Video geschalteten Werbung geteilt wurden. Außerdem wurde vereinbart, dass die Inhalte der Videos, das Hauptthema des Kanals, die meistgesehenen und neuesten Videos sowie die zugehörigen Metadaten kontrolliert wurden.
Google klagte gegen die Entscheidung der Behörde vor einem italienischen Gericht. Dieses befragte den EuGH. Der EuGH erklärte nun, dass eine Befreiung von der Haftung in einem solchen Fall nur für Vermittler in Frage käme, die nichts über die Videos wüssten. Wenn Betreiber dagegen das Hauptthema eines Videokanals, die meistgesehenen oder neuesten Videos und die zugehörigen Metadaten prüfen, sei die Lage anders.
Dann könnten sie nicht geltend machen, nur als Vermittler zu handeln. Das italienische Gericht muss nun den Vertrag daraufhin prüfen, ob Google in Unkenntnis darüber sein konnte, dass der Kanal Gewinn- und Glücksspiele als Hauptthema hatte und in Videos dafür warb.
F.Müller--BTB