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Berliner Gericht verurteilt Klimaaktivist nach Straßenblockade zu Freizeitarbeit
Im bundesweit ersten Prozess im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Gruppe Letzte Generation hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 20-jährigen Klimaaktivisten zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilt. Das Gericht sprach Nils R. am Dienstag für seine Teilnahme an einer Straßenblockade in der Hauptstadt der Nötigung schuldig. R. hatte sich demnach am 29. Juni zusammen mit anderen Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe auf eine Auffahrt zur Autobahn 100 gesetzt und festgeklebt.
Dies sei "rechtlich als Nötigung zu bewerten", sagte der Vorsitzende Richter Günter Räcke. Andere dürften nicht zum Mittel gemacht werden, um politischen Druck auszuüben. R. war zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Räcke sah diesen Vorwurf jedoch nicht als erfüllt an, weil R. keine Gewalt gegen die Polizeibeamten, die seine Hände mit Öl von der Straße lösten, angewandt habe.
Die Verurteilung erfolgte - wie von der Jugendhilfe angeregt - nach Jugendstrafrecht. Räcke begründete dies unter anderem damit, dass R. erst vor kurzer Zeit sein Elternhaus verlassen habe. Der 20-jährige war im vergangenen Jahr nach Leipzig gezogen, um dort Philosophie zu studieren.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die beantragt hatte, den Aktivisten wie einen Erwachsenen zu verurteilen und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zu verhängen. R.s Verteidiger plädierte hingegen auf einen Freispruch beziehungsweise bei einer Verurteilung auf die Anwendung von Jugendstrafrecht.
Die Berliner Gerichte erließen nach Angaben einer Sprecherin bereits 66 Strafbefehle für Straßenblockierer. Gegen 24 davon wurden bereits Einsprüche eingelegt, so dass es zu Verhandlungen kommen wird. Die erste in der Hauptstadt fand nun am Dienstag statt. Auch R. hatte gegen seinen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Nach Angaben der Gruppe Letzte Generation war es zudem der erste Prozess nach den Blockadeaktionen bundesweit.
J.Horn--BTB