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E-Zigaretten-Hersteller Juul muss Bußgeld in Höhe von rund 440 Millionen Dollar zahlen
Der E-Zigaretten-Hersteller Juul Labs hat sich mit 34 US-Bundesstaaten auf die Zahlung von Bußgeld in Höhe von 438,5 Millionen Dollar (442,8 Millionen Euro) geeinigt, um ein Verfahren gegen ihn beizulegen. Die Bundesstaaten werfen dem Unternehmen vor, seine Produkte gezielt an Minderjährige vermarktet zu haben. Wie der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, am Dienstag mitteilte, soll Juul laut der Vereinbarung in den kommenden sechs bis zehn Jahren Zahlungen an einzelne US-Staaten leisten.
Außerdem soll sich der E-Zigaretten-Hersteller verpflichten, bestimmte, auf jüngere Konsumenten zielende Marketingpraktiken zu unterlassen. Die Vereinbarung ist noch nicht endgültig abgeschlossen.
Die Bundesstaaten Connecticut, Texas und Oregon hatten vor zwei Jahren Ermittlungen gegen Juul gestartet. Wie das Justizministerium von Oregon mitteilte, ergaben diese, "dass Juul vorsätzlich eine Werbekampagne betrieben hat, die Jugendliche ansprach, obwohl der Kauf der E-Zigaretten für sie illegal und für Kinder ungesund ist".
Das Unternehmen habe "schonungslos" um Minderjährige geworben, etwa mit Partys, mit Beiträgen in Online-Netzwerken und kostenlosen Produktproben. Zudem habe Juul Techniken zur Altersabfrage genutzt, um deren Unwirksamkeit das Unternehmen wusste.
Eine Sprecher des E-Zigaretten-Herstellers bezeichnete die Einigung als "einen wichtigen Teil unserer Bemühungen, Probleme der Vergangenheit zu lösen". Das Unternehmen konzentriere sich auf die Zukunft und arbeite "an seiner Mission, erwachsene Raucher von den Zigaretten lösen" und gleichzeitig "den Konsum durch Minderjährige zu bekämpfen".
Das Unternehmen argumentiert damit, dass Erwachsene durch E-Zigaretten von herkömmlichen Zigaretten loskommen und somit die schädlichen Auswirkungen des Rauchens auf ihre Gesundheit minimieren können. Doch die Zukunft seiner Produkte steht in den USA auf der Kippe. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte im Juni ein Verkaufsverbot über Juul-Produkte verhängt. Ein Gericht setzte dieses Verbot aber später zunächst aus.
N.Fournier--BTB