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Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend
Bei der Berechnung von Krankengeld für Selbstständige ist das letzte Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit entscheidend. Denn nur dieser längere Zeitraum spiegelt das Einkommen relativ zuverlässig wider, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Eine Selbstständige hatte mit ihrer Klage damit keinen Erfolg. (Az. B 3 KR 6/25 R)
Sie wollte erreichen, dass die Krankenkasse ihr ein höheres Krankengeld zahlt. Krank wurde sie im Frühling 2020. Die Kasse zahlte zunächst auf Grundlage des Einkommensteuerbescheids für 2018 36,06 Euro pro Tag und erhöhte das nach einem Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg auf 60,53 Euro. Dem lag der Steuerbescheid für 2019 zugrunde.
Die Frau forderte aber knapp 99 Euro pro Tag und legte dafür ihren Einkommensteuerbescheid für 2020 vor. Das wies das Landessozialgericht ab, nun hatte sie auch vor dem Bundessozialgericht keinen Erfolg.
M.Furrer--BTB