-
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
-
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
-
"Viele Fehler": Watzke unterstreicht DFB-Haltung zu Infantino
-
Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben
-
Steinmeier mit militärischen Ehren zu Staatsbesuch in Paris empfangen
-
Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung
-
Tedros-Nachfolge: China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um WHO-Chefposten
-
Kommunikation über Koalitionsausschuss: SMS statt Pressekonferenz
-
Israel ordnet Abzug von Diplomaten an: Britisches Konsulat in Jerusalem stellt Arbeit ein
-
Klingbeil: Steuerreform setzt "im Rahmen des Möglichen" richtige Schwerpunkte
-
Rubio: USA wünschen sich ein "starkes Europa"
-
Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt
-
Niedersachsen: 40-Jährige findet vier Meter lange Schlangenhaut auf Gehweg
-
Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt
-
Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen
-
Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
-
Polizei setzt Suche nach möglichem Puma nahe München fort
-
Igel oder Eule statt Churchill: Neue Pfund-Scheine zeigen künftig Tiermotive
-
Spannung vor Vergabe des Literaturnobelpreises: Experten tippen auf eine Frau
-
WWF: Wildtierpopulation weltweit seit 1970 um fast drei Viertel geschrumpft
-
Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression
-
Verbände fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten
-
Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen
-
Deutsche Exporte im August leicht gesunken - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Leitende Informatikerin für Apollo-Programm der Nasa: Margaret Hamilton mit 90 Jahren gestorben
-
Einen Tag nach tödlichen Angriffen: Huthis attackieren erneut Flughafen in Riad
-
WNBA: Fiebich verliert auch zweites Halbfinale mit New York
-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.
Laut dem gegen ihn ergangenen Hafturteil wegen mehr als 450 Betrugstaten war die Millionenbeute auf Konten des Verurteilten in der Türkei geflossen. Der Verurteilte habe das Geld selbst abgehoben. Wohin es anschließend gelangt sei, habe er nicht erklärt. Dass ihm bei Angaben dazu Repressalien von Dritten drohen würden, sei "nicht ersichtlich", hieß es weiter.
Einem Täter, der eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung beantragt, sei grundsätzlich zuzumuten, an der Aufklärung über den Verbleib der Beute mitzuwirken, befand das Gericht. Da der Verurteilte dies nicht tue, fehle es an einer positiven "Legalprognose". Denn bei einem späteren Zugriff auf die offenbar noch vorhandene Tatbeute könnte der Verurteilte erneut eine Straftat wie etwa Geldwäsche begehen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
E.Schubert--BTB