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Gesundheitsamt darf ungeimpfter Kliniksekretärin Tätigkeit verbieten
Ein Tätigkeitsverbot gegen eine ungeimpfte Sekretärin in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen hat Bestand. Das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen habe der Frau verbieten dürfen, die Klinik zu betreten, erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Der Eilantrag der Sekretärin hatte keinen Erfolg.
Sie hatte ihrem Arbeitgeber keinen Nachweis dafür vorgelegt, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen war. Nach der aktuellen und bis Ende Dezember geltenden Gesetzeslage hätte sie das aber tun müssen, um weiter in dem Krankenhaus arbeiten zu dürfen. Schon das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen lehnte ihren Eilantrag ab, nun scheiterte sie auch vor dem Oberverwaltungsgericht.
Es konnte im Eilverfahren keine Verfassungswidrigkeit der Regelung feststellen. Die vorläufige Prüfung habe ergeben, dass sich die wissenschaftliche Erkenntnislage seit der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im April nicht entscheidend geändert habe, erklärte es. Zu berücksichtigen sei auch, dass inzwischen ein an die Omikron-Variante angepasster Impfstoff zur Verfügung stehe.
F.Pavlenko--BTB