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Karlsruhe entscheidet über Leistungskürzung für Asylbewerber in Sammelunterkünften
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Höhe von Leistungen für Asylbewerber. Konkret geht es darum, dass alleinstehende Asylbewerber seit Sommer 2019 zehn Prozent weniger bekommen, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Dann werden sie eingestuft wie Menschen, die in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft zusammenleben. (Az. 1 BvL 3/21)
Ursprünglich klagte ein Mann aus Sri Lanka vor dem Sozialgericht in Düsseldorf. Er lebte in einer Sammelunterkunft und teilte sich Küche und Bad mit anderen Asylbewerbern. Sie wirtschafteten aber nicht zusammen wie Lebenspartner, argumentierte er. Darum brauche er nicht weniger Geld zum Leben als andere alleinstehende Erwachsene. Das Sozialgericht selbst hält die Kürzung der Leistungen für die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für verfassungswidrig und legte die Frage darum dem Bundesverfassungsgericht vor.
L.Janezki--BTB