-
"Eine Ehre": Siebert leitet Finale der Champions League
-
17-Jähriger wegen Vorbereitung von Sprengstoffanschlag in Hamburg festgenommen
-
Polizisten retten Entenküken von Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
Zukunft der 1000-Euro-Prämie offen - Koalitionsausschuss tagt Dienstag
-
Iranische Behörden beschlagnahmen Besitz von regierungskritischem Fußballstar Karimi
-
Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert
-
Grüne dringen statt Entlastungsprämie auf Senkung der Stromsteuer
-
Weltkriegsbombe in Köln entschärft: 4400 Menschen und Klinik betroffen
-
Tauben mit Nadeln verletzt und getötet: Ermittlungen gegen 65-Jährigen in Freiburg
-
Angespannte Finanzlage: MDR produziert für drei Jahre keine neuen "Tatort"-Folgen
-
Von wegen Landlust: Forscher sehen keinen neuen Trend zum Umzug aufs Land
-
Hantavirus: Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv getestet
-
Premiere: "Chip im Ball" beim Pokalfinale
-
Pariser Pont Neuf wird zur Höhle: Installation des Künstlers JR
-
Kindschaftsrecht: Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
-
Macron ruft zu mehr europäischen Investitionen in Afrika auf
-
Rheinmetall und Telekom wollen gemeinsam Drohnen-Schutzschirm entwickeln
-
Vor Koalitionsausschuss ruft Söder zu "mentalen Aufräumarbeiten" auf
-
Baden-Württemberg: Grüne und CDU besiegeln gemeinsame Regierung
-
Philippinen: Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Duterte eingeleitet
-
Europäer reagieren skeptisch auf Putins Vorschlag für Schröder als Ukraine-Vermittler
-
Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus
-
Trainer-Comeback für Löw "eher unwahrscheinlich"
-
Verbände fordern Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung
-
Starmer kündigt nach Labour-Wahldebakel engere Beziehungen zur EU an
-
Jablonski leitet Pokalfinale
-
SPD in Rheinland-Pfalz benennt Personal für neue Landesregierung
-
Wirtschaftsministerin Reiche will bessere Bedingungen für Öl-Raffinerien
-
DGB-Chefin Fahimi wehrt sich gegen Angriffe auf Sozialstaat und Arbeitnehmerrechte
-
Polizeieinsatz wegen rechtsextremen Konzerts in Thüringen - Platzverweise
-
Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck
-
Wirtschaftsweiser Felbermayr fordert Steuerentlastung für mittlere Einkommen
-
Frankfurt holt Krumbiegel aus Turin
-
Nach Schuss aus Selbstschussanlage in Sachsen-Anhalt: Haftbefehl gegen 43-Jährigen
-
Iran-Krieg: Trump nennt Teherans Antwort auf US-Vorschlag "vollkommen inakzeptabel"
-
Studie verweist auf hohe Belastung für pflegende Angehörige
-
Zwei Wochen von Kälbchen getrennt: Vermisste Kuh in Hessen an Muttertag zurück
-
Kinder im Stuttgarter Zoo verletzt: Nachttierbereich wieder geöffnet
-
Cyberkriminalität: Viele Nutzer handeln sorglos - Jeder Zehnte betroffen
-
Kallas erwartet Einigung bei neuen EU-Sanktionen gegen israelische Siedler
-
Mann in Sachsen-Anhalt tot in Wohnung entdeckt: Tatverdächtige Frau festgenommen
-
Segler in Emsmündung über Bord gegangen - Motorbootbesatzung rettet Mann aus Wasser
-
Rechtsstreit um Clanimmobilie in Berlin: BGH bestätigt Einziehung von Vermögenswerten
-
Niedersachsen: 29-Jähriger stürzt in ehemaligem Steinbruchgebiet in den Tod
-
ADAC erwartet viele Staus zu langen Wochenende um Himmelfahrtstag
-
Deutsche in Europa: Schweiz als Wohnsitz am beliebtesten - Spanien holt auf
-
Yasmin Fahimi als Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes wiedergewählt
-
"Nervenzerfetzendes" VAR-Drama: Arsenal atmet auf
-
Fast zwölf Prozent der Menschen in Deutschland haben zu wenig Wohnraum
-
Kasse muss Abnehmspritze bei Hormonstörung nicht zahlen
Baden-Württemberg lockert kommende Woche die Coronaregeln
Baden-Württemberg lockert in der kommenden Woche die Coronaregeln im Land. Die Verordnung werde "wie ohnehin geplant" in der kommenden Woche aktualisiert, das Einfrieren der Alarmstufe II werde beendet, teilte die Landesregierung am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim die 2G-Regelung für Hochschulen außer Vollzug gesetzt und in der Begründung erklärt, dass ein von der Hospitalisierungsrate abgekoppeltes Einfrieren der Regeln nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehe.
Baden-Württemberg hatte am 11. Januar entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen und Fällen auf Intensivstationen vorerst bis längstens Februar beizubehalten. Die Stufensystemlogik bleibe, erklärte die Landesregierung nun weiter. "Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein."
Auch in der Omikron-Welle gehe es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhielten. "Allerdings warten wir die Bund-Länder-Beratungen ab, um die Beschlüsse in der Systematik berücksichtigen zu können", hieß es weiter. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen am Montag über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.
Bei der VGH-Entscheidung ging es nur um die Hochschulen. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student. Dass ungeimpfte Studierende durch das Einfrieren der Alarmstufe II in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar. Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig seien. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.
P.Anderson--BTB