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Todesfälle in Berliner Seniorenwohnanlagen: Ermittlungen gegen Pflegedienst
In Berlin ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der mutmaßlich unsachgemäßen Pflege mit teilweisen tödlichen Folgen in zwei Seniorenwohnanlagen. Wie die Behörden in der Bundeshauptstadt am Mittwoch mitteilten, richten sich die Vorwürfe gegen bisher sieben Mitarbeitende eines Pflegedienstleisters. Ermittelt wird demnach wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden am Mittwoch in Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in zwei Seniorenwohnanlagen im Stadtteil Lichtenberg sowie in Arztpraxen und an einer Geschäftsanschrift vollstreckt. Dabei seien unter anderem Patientenakten zwecks weiterer Auswertung beschlagnahmt worden.
Es besteht demnach der Verdacht, dass zwischen Januar 2017 und Januar 2023 insgesamt 13 pflegebedürftigte Bewohnerinnen und Bewohner in den beiden Seniorenwohnanlagen "durch nicht ausreichend qualifizierte oder nachlässig arbeitende Mitarbeitende des Pflegediensts falsch behandelt" wurden und so zu Schaden kamen. Einige sollen sich durch unsachgemäße Lagerung wundgelegen haben, in anderen Fällen sollen Mitarbeitende laut Ermittlern eigenmächtig Medikamente abgesetzt oder völlig falsche Arzneimittel verabreicht haben.
In zwei Fällen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben sogar von tödlichen Folgen aus. Eine 75-Jährige soll durch "unsachgemäße Unterstützung beim Essen" erstickt sein, weil ihre Luftröhre verstopfte und die Pflegekräfte nicht angemessen reagiert hätten, wie die Behörden erklärten. Außerdem soll ein lebensbedrohlicher Zustand einer noch nicht namentlich bekannten weiteren Frau nicht rechtzeitig erkannt worden sein, so dass auch sie starb.
Den Angaben zufolge wurden die entsprechenden Ermittlungen durch mehrere Strafanzeigen ausgelöst, ergänzende Erkenntnisse stammten aus einem schon laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Pflegediensts wegen Abrechnungsbetrugs. Ihr Unternehmen tritt demnach zwar als ambulanter Pflegedienst auf, "erweckt" durch ein kombiniertes Angebot von Pflege und Wohnen in einer Seniorenwohnanlage jedoch "den Eindruck eines Pflegeheims".
L.Janezki--BTB