Berliner Tageblatt - Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt

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Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt

Die Herstellung von Impfstoff durch einen Arzt hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Es verhandelte in Leipzig über die Klage des Mediziners aus Baden-Württemberg, dem die Impfstoffherstellung verboten worden war. Wann das Urteil verkündet werden sollte, war am Nachmittag noch nicht bekannt. (Az. 3 C 11.24)

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Der Arzt hatte dem Karlsruher Regierungspräsidium im Sommer 2021 gemeldet, dass er einen Impfstoff gegen das Coronavirus für seine Patienten anfertige. Die Behörde verbot ihm das.

Der Arzt klagte, hatte aber vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim keinen Erfolg. Der Mediziner dürfe nur Stoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprächen, entschied das Gericht. Das sei hier nicht der Fall - den Herstellern zufolge seien sie nur für die Forschung bestimmt.

Der Mediziner findet, dass das Verbot gegen seine Therapiefreiheit verstößt. Die entsprechende Regel gelte nur für Pharmaunternehmen und nicht für Ärzte, die für ihre eigenen Patienten Arzneimittel mischten, argumentiert er. Gegen das Urteil aus Mannheim wandte er sich an das Bundesverwaltungsgericht, das dieses nun überprüfte.

A.Gasser--BTB