-
Produktion von Benzin und Diesel in Deutschland gestiegen - Einfuhr gesunken
-
Statistisches Bundesamt: Ländliche Gemeinden altern deutlich zügiger als Städte
-
ALEX BODI UND DEUTSCHER KONZERN INVESTIEREN IN 166 WOHNUNGEN IN HALLE
-
"Eine Bombe": Pressestimmen zur Ronaldo-Flucht
-
Serbien-Spiel: Klopp streicht Keidel aus Kader
-
MLB: Yankees und White Sox siegen zum Playoff-Auftakt
-
Cristiano Ronaldo: Tore, Tränen, Titel
-
Frankreichs Regierung stellt Haushaltsentwurf vor
-
Berliner Linke trifft sich mit Grünen und SPD zu Gespräch vor möglichen Sondierungen
-
Bundesgericht prüft Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
EU-Innenminister beraten über Abschiebungen
-
Erneuter Tankrabatt tritt in Kraft
-
Wadephul trifft europäische Außenminister in Montenegro und reist nach Italien
-
Merz trifft Rutte - und hält außenpolitische Grundsatzrede
-
"Katastrophales Jahr": Schweizer Gletscher verloren 2026 mehr als fünf Prozent Eis
-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben
Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.
Der Apotheker habe sich auf sein Gewissen berufen, weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, erklärte das Gericht. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.
Die grundsätzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne, hieß es vom Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.
J.Horn--BTB