-
"Eine Ehre": Siebert leitet Finale der Champions League
-
17-Jähriger wegen Vorbereitung von Sprengstoffanschlag in Hamburg festgenommen
-
Polizisten retten Entenküken von Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
Zukunft der 1000-Euro-Prämie offen - Koalitionsausschuss tagt Dienstag
-
Iranische Behörden beschlagnahmen Besitz von regierungskritischem Fußballstar Karimi
-
Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert
-
Grüne dringen statt Entlastungsprämie auf Senkung der Stromsteuer
-
Weltkriegsbombe in Köln entschärft: 4400 Menschen und Klinik betroffen
-
Tauben mit Nadeln verletzt und getötet: Ermittlungen gegen 65-Jährigen in Freiburg
-
Angespannte Finanzlage: MDR produziert für drei Jahre keine neuen "Tatort"-Folgen
-
Von wegen Landlust: Forscher sehen keinen neuen Trend zum Umzug aufs Land
-
Hantavirus: Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv getestet
-
Premiere: "Chip im Ball" beim Pokalfinale
-
Pariser Pont Neuf wird zur Höhle: Installation des Künstlers JR
-
Kindschaftsrecht: Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
-
Macron ruft zu mehr europäischen Investitionen in Afrika auf
-
Rheinmetall und Telekom wollen gemeinsam Drohnen-Schutzschirm entwickeln
-
Vor Koalitionsausschuss ruft Söder zu "mentalen Aufräumarbeiten" auf
-
Baden-Württemberg: Grüne und CDU besiegeln gemeinsame Regierung
-
Philippinen: Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Duterte eingeleitet
-
Europäer reagieren skeptisch auf Putins Vorschlag für Schröder als Ukraine-Vermittler
-
Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus
-
Trainer-Comeback für Löw "eher unwahrscheinlich"
-
Verbände fordern Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung
-
Starmer kündigt nach Labour-Wahldebakel engere Beziehungen zur EU an
-
Jablonski leitet Pokalfinale
-
SPD in Rheinland-Pfalz benennt Personal für neue Landesregierung
-
Wirtschaftsministerin Reiche will bessere Bedingungen für Öl-Raffinerien
-
DGB-Chefin Fahimi wehrt sich gegen Angriffe auf Sozialstaat und Arbeitnehmerrechte
-
Polizeieinsatz wegen rechtsextremen Konzerts in Thüringen - Platzverweise
-
Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck
-
Wirtschaftsweiser Felbermayr fordert Steuerentlastung für mittlere Einkommen
-
Frankfurt holt Krumbiegel aus Turin
-
Nach Schuss aus Selbstschussanlage in Sachsen-Anhalt: Haftbefehl gegen 43-Jährigen
-
Iran-Krieg: Trump nennt Teherans Antwort auf US-Vorschlag "vollkommen inakzeptabel"
-
Studie verweist auf hohe Belastung für pflegende Angehörige
-
Zwei Wochen von Kälbchen getrennt: Vermisste Kuh in Hessen an Muttertag zurück
-
Kinder im Stuttgarter Zoo verletzt: Nachttierbereich wieder geöffnet
-
Cyberkriminalität: Viele Nutzer handeln sorglos - Jeder Zehnte betroffen
-
Kallas erwartet Einigung bei neuen EU-Sanktionen gegen israelische Siedler
-
Mann in Sachsen-Anhalt tot in Wohnung entdeckt: Tatverdächtige Frau festgenommen
-
Segler in Emsmündung über Bord gegangen - Motorbootbesatzung rettet Mann aus Wasser
-
Rechtsstreit um Clanimmobilie in Berlin: BGH bestätigt Einziehung von Vermögenswerten
-
Niedersachsen: 29-Jähriger stürzt in ehemaligem Steinbruchgebiet in den Tod
-
ADAC erwartet viele Staus zu langen Wochenende um Himmelfahrtstag
-
Deutsche in Europa: Schweiz als Wohnsitz am beliebtesten - Spanien holt auf
-
Yasmin Fahimi als Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes wiedergewählt
-
"Nervenzerfetzendes" VAR-Drama: Arsenal atmet auf
-
Fast zwölf Prozent der Menschen in Deutschland haben zu wenig Wohnraum
-
Kasse muss Abnehmspritze bei Hormonstörung nicht zahlen
G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen
Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.
Der G-BA ermittelte auf Grundlage einer Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig), ob sich aus den vom Hersteller vorgelegten Studiendaten Vor- oder Nachteile von Lecanemab bei den Symptomen oder der Lebensqualität im Vergleich zu bisherigen Therapieansätzen ergeben. Dies sei nicht so. Es zeigten sich demnach auch keine relevanten Unterschiede bei der Sterblichkeit und bei den Nebenwirkungen.
"Die ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte werden durch die Nutzenbewertung des G-BA nicht eingeschränkt", erklärte der unparteiische Vorsitzender des G-BA, Josef Hecken. Eine Verordnung bleibe weiterhin möglich. Die Bewertung des Bundesausschusses ist nun Basis für die Preisverhandlungen für das Medikament zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Hersteller.
Lecanemab ist ein Wirkstoff, der sich erstmals gegen eine mögliche Ursache von Alzheimer – Eiweißablagerungen im Gehirn – richtet. Das Arzneimittel ist für bestimmte Patientengruppen mit Alzheimerdemenz im Frühstadium oder leichter kognitiver Störung zugelassen. Es kommt nur für Menschen infrage, die aufgrund genetischer Veranlagung kein erhöhtes Risiko für Hirnblutungen haben.
Die bisherigen nichtmedikamentösen beziehungsweise medikamentösen Behandlungsansätze bei diesen beiden Patientengruppen sind darauf ausgerichtet, die Symptome abzumildern. Schätzungen zufolge kommt das Mittel hierzulande für etwa 30.000 bis 60.000 Erkrankte in Betracht.
"Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten, ihren Familien und selbstverständlich auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Effekte von Lecanemab sind riesig", erklärte Hecken. Leider fehlten Studien, welche die erhofften Effekte für die Patienten belegten. "Dieses Ergebnis mag für viele enttäuschend sein", betonte Hecken. "Zugleich gilt: Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen."
Er widersprach zugleich Mutmaßungen im Vorfeld der Entscheidung, dass mit einer negativen Bewertung für den Wirkstoff eine Zweiklassenmedizin drohe oder das Arzneimittel sofort aus der Versorgung verschwinde. "Das ist beides nicht so", stellte Hecken klar. Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibe, entscheide allein der Hersteller.
Mit Donanemab gibt es inzwischen einen zweiten in der EU zugelassenen Wirkstoff gegen Alzheimer im frühen Stadium. Wie Lecanemab soll der Wirkstoff das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Donanemab ist seit Anfang November in Deutschland erhältlich. In diesem Fall läuft das Bewertungsverfahren beim G-BA noch, ein Beschluss soll bis April vorliegen.
Im Fall von Donanemab bemängelte das Iqwig, dass geeignete Daten für die Nutzenbewertung fehlten und Fragen offen seien. Vor allem sei unklar, wem Donanemab helfen könnte. In Deutschland leben aktuell mehr als 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Ungefähr zwei Drittel davon haben Alzheimer.
W.Lapointe--BTB