-
Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen
-
Drohnenerkennungssystem am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen
-
Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform
-
Arbeitslosigkeit sinkt im September leicht - Herbstbelebung startet aber schwach
-
Übernahme von Tegut-Filialen durch Edeka: Monopolkommission warnt vor Folgen für Wettbewerb
-
Umfrage: Smartphones im Schulalltag stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen
-
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
-
Kfz-Haftpflicht: 7,4 Millionen Autofahrer werden in höhere Typklasse eingestuft
-
Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform
-
Ostbeauftragte fordert Finanzausgleich bei Einnahmen aus Erbschaftsteuer
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen
-
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
-
USA beenden offiziell Militäreinsatz im Irak
-
Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen
-
BUND kritisiert mögliche Preiserhöhung von Deutschlandticket als inakzeptabel
-
Südkoreas Geheimdienst: Nordkoreanischer Machthaber Kim "extrem fettleibig"
-
Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen
-
Razzia gegen Rechtsrock: Fast 400 Polizisten im Einsatz
-
Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen
-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
-
14 Festnahmen und 50 Millionen beschlagnahmt: Razzia gegen Banden
-
NHL: Dämpfer für Draisaitl - Debüt-Treffer für Peterka
-
Südkorea: Abgeordneter bestätigt Ankunft nordkoreanischer Kriegsgefangener aus Ukraine
-
US-Justiz erhebt Anklage gegen von ICE-Mitarbeitern angeschossenen Venezolaner
-
WNBA: Fiebich mit New York im Halbfinale
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen
Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.
Der G-BA ermittelte auf Grundlage einer Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig), ob sich aus den vom Hersteller vorgelegten Studiendaten Vor- oder Nachteile von Lecanemab bei den Symptomen oder der Lebensqualität im Vergleich zu bisherigen Therapieansätzen ergeben. Dies sei nicht so. Es zeigten sich demnach auch keine relevanten Unterschiede bei der Sterblichkeit und bei den Nebenwirkungen.
"Die ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte werden durch die Nutzenbewertung des G-BA nicht eingeschränkt", erklärte der unparteiische Vorsitzender des G-BA, Josef Hecken. Eine Verordnung bleibe weiterhin möglich. Die Bewertung des Bundesausschusses ist nun Basis für die Preisverhandlungen für das Medikament zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Hersteller.
Lecanemab ist ein Wirkstoff, der sich erstmals gegen eine mögliche Ursache von Alzheimer – Eiweißablagerungen im Gehirn – richtet. Das Arzneimittel ist für bestimmte Patientengruppen mit Alzheimerdemenz im Frühstadium oder leichter kognitiver Störung zugelassen. Es kommt nur für Menschen infrage, die aufgrund genetischer Veranlagung kein erhöhtes Risiko für Hirnblutungen haben.
Die bisherigen nichtmedikamentösen beziehungsweise medikamentösen Behandlungsansätze bei diesen beiden Patientengruppen sind darauf ausgerichtet, die Symptome abzumildern. Schätzungen zufolge kommt das Mittel hierzulande für etwa 30.000 bis 60.000 Erkrankte in Betracht.
"Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten, ihren Familien und selbstverständlich auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Effekte von Lecanemab sind riesig", erklärte Hecken. Leider fehlten Studien, welche die erhofften Effekte für die Patienten belegten. "Dieses Ergebnis mag für viele enttäuschend sein", betonte Hecken. "Zugleich gilt: Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen."
Er widersprach zugleich Mutmaßungen im Vorfeld der Entscheidung, dass mit einer negativen Bewertung für den Wirkstoff eine Zweiklassenmedizin drohe oder das Arzneimittel sofort aus der Versorgung verschwinde. "Das ist beides nicht so", stellte Hecken klar. Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibe, entscheide allein der Hersteller.
Mit Donanemab gibt es inzwischen einen zweiten in der EU zugelassenen Wirkstoff gegen Alzheimer im frühen Stadium. Wie Lecanemab soll der Wirkstoff das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Donanemab ist seit Anfang November in Deutschland erhältlich. In diesem Fall läuft das Bewertungsverfahren beim G-BA noch, ein Beschluss soll bis April vorliegen.
Im Fall von Donanemab bemängelte das Iqwig, dass geeignete Daten für die Nutzenbewertung fehlten und Fragen offen seien. Vor allem sei unklar, wem Donanemab helfen könnte. In Deutschland leben aktuell mehr als 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Ungefähr zwei Drittel davon haben Alzheimer.
W.Lapointe--BTB