-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
Gericht: Kasse muss Kosten wegen möglicher Lepraerkrankung in Brasilien nicht tragen
Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine telemedizinische Beurteilung einer möglichen Lepraerkrankung durch brasilianische Ärzte vorläufig nicht übernehmen. Ein Anspruch auf Krankenbehandlung besteht grundsätzlich nur innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Donnerstag in Celle mitteilte. Im Ausland können Leistungen nur in Ausnahmefällen beansprucht werden. (Az.: L 16 KR 221/26 BER)
Den Eilantrag stellte eine 45-Jährige, bei der im Herbst 2023 in Brasilien eine Lepraerkrnankung diagnostiziert worden war. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Übernahme der Kosten für Medikamente und eine später per Telemedizin erfolgten Behandlung samt Reisekosten.
Die Krankenkasse lehnte ab, weil es mit Brasilien keine zwischenstaatliche Regelung bei der Sozialversicherung gibt und der Anspruch der Frau auf Krankenbehandlung während ihres Aufenthalts dort ruht.
Ein erster Eilantrag wurde abgelehnt. Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse in zweiter Instanz im April dazu, die Kosten vorläufig zu übernehmen. Auf die Beschwerde der Krankenkasse hob das Landessozialgericht die vorherige Entscheidung nun auf und gab der Krankenkasse Recht.
Im Ausland könnten telemedizinische Leistungen nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, entschieden die Richter. Das gelte, wenn eine Behandlung nur außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums möglich sei.
Diese Voraussetzung war in diesem Fall laut Gericht nicht erfüllt. Eine Lepraerkrankung war nicht ausreichend sicher diagnostiziert worden, weil weder ein Tropeninstitut noch ein Bundeswehrkrankenhaus den Verdacht bestätigten. Tropenerkrankungen sind in tropenmedizinischen Instituten in Deutschland zudem behandelbar.
B.Shevchenko--BTB