Berliner Tageblatt - Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck

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Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck

Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck

Pflegereform und Finanzlöcher : Protest allein löst das Problem nicht Die Pflegekassen müssen sparen – dafür braucht es Maßstäbe.

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Pflegereform und Finanzlöcher : Protest allein löst das Problem nicht Die Pflegekassen müssen sparen – dafür braucht es Maßstäbe.

Pflegende Angehörige müssen geschützt werden, Künftige Erb:innen hingegen nicht. Ziemlich blank: Carsten Linnemann vor der konstituierenden Sitzung der Pflegestrukturkommission im Bundesministerium für Gesundheit

F ast könnte man Mitleid bekommen mit Carsten Linnemann (CDU). Auf Facebook fleht der CDU-Bundesgesundheitsminister in einem Video um Unterstützung für sein Pflege-Spargesetz.

Es wirkt verzweifelt: „Ich freu mich über Vorschläge, wie wir das System zukunftsfest machen. Ich freue mich, wenn ihr mitmacht“, sagt Linnemann, von dem es heißt, dass ihm das Amt des Gesundheitsministers vom Bundeskanzler aufgezwungen worden sein soll.

Es ist ein finanzielles Problem, wenn vor 20 Jahren zwei Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bekamen und es jetzt sechs Millionen sind. Ohne Reformen fehlen der gesetzlichen, der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung (SPV) im kommenden Jahr fast 8 Milliarden Euro, im Jahr 2030 dann 17 Milliarden Euro.

Protest allein kann das Finanzierungsproblem leider nicht lösen, das weniger durch politischen Kürzungswillen als durch die Zunahme der Leistungsempfänger:innen entstanden ist. Selbst wenn man die Einnahmebasis verbreitern und etwa eine Art Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegekasse einrichten könnte, würde das nicht reichen, die Pflegekassen zu stabilisieren.

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Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

Es führt also kein Weg an einer Spardebatte vorbei. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das an diesem Donnerstag erstmals in den Bundestag kommt, soll ein Anfang sein.

Doch die Empörung darüber zeigt, welche Fehler gemacht wurden. Die Pflegekassen sind ein System, hinter dem sich sehr unterschiedliche Schicksale verbergen.

Eine Ehefrau, die ihren demenzkranken, inkontinenten, verhaltensauffälligen, immobilen 75-jährigen Ehemann, Pflegegrad 4, schon seit Jahren zu Hause pflegt und beaufsichtigt, bringt Opfer, die Nichtbetroffene kaum ermessen können. Etwas anders sieht es im Haushalt eines alten Ehepaares aus, wo die Frau, Pflegegrad 3, zwar etwas Hilfe im Alltag braucht, aber gut orientiert ist und mit dem Rollator noch mobil.

Die fast 600 Euro Pflegegeld im Monat fließen dort ins allgemeine Haushaltsbudget ein. Details in den Fähigkeiten und im Verhalten eines Pflegebedürftigen, in der Wohn- und Familiensituation, können darüber entscheiden, ob der Alltag noch einigermaßen entspannt ist oder hohe Opfer vom Umfeld verlangt.

Wobei die Einstufung in die fünf Pflegegrade Unschärfen birgt: Sie erfolgt wegen der Selbstauskunft in einem einzigen Gespräch vor Ort mit einer Gutachter:in. Es werden Tätigkeiten des Alltags abgefragt und ob man diese noch „selbständig“, „überwiegend selbständig“, „überwiegend unselbständig“ oder „unselbständig“ ausführen kann.

Die Auskünfte können unterschiedlich ausfallen, und oft gibt es Neid, wenn etwa einer Antragstellerin ein Pflegegrad 3 zugestanden wird, der genauso gebrechlichen Nachbarin aber nur Grad 2. Abschaffung der „Verhinderungspflege“ ist fatal

Aus Gründen der Ersparnis die Schwellen für die Pflegegrade etwas heraufzusetzen, wie es das Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht, ist zwar unschön, aber noch relativ vertretbar. Die beiden höchsten Pflegegrade 4 und 5 sind von dieser Anhebung ausgenommen, und das ist gut so.

Man darf es nicht verschweigen: Leider gibt es Missbrauch. Leicht kann ein Pflegehaushalt in der „Verhinderungspflege“ über 3.500 Euro pro Jahr kassieren, wenn nur irgendeine Bekannte als „Ersatzpflegeperson“ für vermeintliche Ausfallzeiten angegeben wird, obwohl diese Pflege gar nicht stattfand.

Dieser Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Sauerei, denn er beschädigt die Akzeptanz des Systems. Mit dem Hinweis auf häufigen Missbrauch soll die „Verhinderungspflege“ abgeschafft beziehungsweise umgewandelt werden.

Das ist fatal für hunderttausende pflegende Angehörige. Etwa für die Mutter des schwerstbehinderten Kindes, die das Geld braucht, um Ersatzpflege mit vertrauten Personen zu finanzieren, weil das Förderzentrum lange Ferien hat und sie ihren Teilzeitjob aber nicht einfach unterbrechen kann.

Pflegende Angehörige müssen außerdem auch selbst mal Freizeit haben, zum Arzt, zum Sport und die Verhinderungspflege durch Ersatzpersonen auch stundenweise finanzieren können. Wie aus Kreisen der SPD-Fraktion verlautet, werden im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen des Gesetzentwurfs angestrebt, darunter auch der Schutz von Pflegeleistungen wie etwa der Verhinderungspflege.

Heikel ist die Frage, inwieweit eigenes Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen eingesetzt werden sollen, wenn es zum Heimaufenthalt kommt. Die SPD fordert mehr Zuschüsse zu den steigenden Eigenanteilen der Heimbewohner:innen.

Laut einem Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung wäre aber über die Hälfte der Rentnerhaushalte in der Lage, die Eigenanteile im Falle des Heimaufenthaltes finanziell zu stemmen, sogar ohne dass dafür eine eigene Immobilie verwertet werden muss. Es ist also richtig, wenn die jetzt eingesetzte Pflegestrukturkommission höhere Zuschüsse zu den Heimkosten von der Einkommens- und Vermögenslage der Pflegebedürftigen abhängig machen will.

Wobei der Sturz in die Sozialhilfe verhindert und die Vermögen nicht noch stärker geschützt werden sollen als bisher ohnehin schon. Dass pensionierte Beamte mit Steuermitteln abgesichert werden, um ihr Vermögen zu schonen, könnte man hinterfragen

Pensionierte Beamte werden im Falle eines Heimaufenthaltes derzeit per Beamtenrecht extra abgesichert, aus Steuermitteln, um deren Vermögen zu schonen. Wohlhabende, die ihr Vermögen für die Erb:innen sichern wollen, können dies durch eine früh abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung tun.

Dass Ausgaben begrenzt werden müssen, ist ernüchternd, aber in der Pflegeversicherung nicht zu vermeiden. Eine Diskussion, wo im System noch am ehesten gespart werden könnte und wo überhaupt nicht, ist angesagt und sollte nicht von vornherein tabuisiert werden, auch nicht aus linker Perspektive.

Etwas Pragmatik schadet auch den Gerechtigkeitsdebatten nicht. Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz.

Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016).

I.Meyer--BTB