-
알렉스 보디와 독일 기업 그룹, 할레 주택 166세대에 투자
-
Chef des Panzerbauers KNDS hält Börsengang 2026 weiter für möglich
-
亞歷克斯・博迪與德國企業集團投資哈雷166戶住宅
-
АЛЕКС БОДІ ТА НІМЕЦЬКИЙ КОНЦЕРН ІНВЕСТУЮТЬ У 166 КВАРТИР У ГАЛЛЕ
-
Berlin: Dröge sieht Voraussetzung für Rot-Grün-Rot-Sondierungen noch nicht erfüllt
-
Weikert tritt nicht mehr an: DOSB sucht neuen Präsidenten
-
Sicherheitspraktiken bei KI: US-Behörde knöpft sich Anthropic und OpenAI vor
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik von Ökonomen hält an
-
Pflege-Löhne steigen bundesweit um 3,4 Prozent - Kassen mahnen rasche Reform an
-
Netanjahu: Israel hat Großbritannien vor iranischem Angriff auf Luftwaffenstützpunkt gewarnt
-
Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt
-
Nach Angriff in Flydubai-Maschine: "Heldenmut" der Passagiere und des Piloten gewürdigt
-
In Rheinland-Pfalz gefasster mutmaßlicher syrischer Kriegsverbrecher in Haft
-
Defizit der Kommunen bleibt in der ersten Jahreshälfte auf Rekordhoch
-
Produktion von Benzin und Diesel in Deutschland gestiegen - Einfuhr gesunken
-
Statistisches Bundesamt: Ländliche Gemeinden altern deutlich zügiger als Städte
-
ALEX BODI UND DEUTSCHER KONZERN INVESTIEREN IN 166 WOHNUNGEN IN HALLE
-
"Eine Bombe": Pressestimmen zur Ronaldo-Flucht
-
Serbien-Spiel: Klopp streicht Keidel aus Kader
-
MLB: Yankees und White Sox siegen zum Playoff-Auftakt
-
Cristiano Ronaldo: Tore, Tränen, Titel
-
Frankreichs Regierung stellt Haushaltsentwurf vor
-
Berliner Linke trifft sich mit Grünen und SPD zu Gespräch vor möglichen Sondierungen
-
Bundesgericht prüft Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
EU-Innenminister beraten über Abschiebungen
-
Erneuter Tankrabatt tritt in Kraft
-
Wadephul trifft europäische Außenminister in Montenegro und reist nach Italien
-
Merz trifft Rutte - und hält außenpolitische Grundsatzrede
-
"Katastrophales Jahr": Schweizer Gletscher verloren 2026 mehr als fünf Prozent Eis
-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
RND: Ab 18 Jahren soll Besitz von 20 Gramm Cannabis künftig straffrei sein
Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung soll nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Dies gehe aus den Eckpunkten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, die derzeit zwischen den Ministerien und der Bundesregierung abgestimmt würden, berichtete das RND (Mittwochsausgaben).
Demnach solle zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.
Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten, berichtete das RND weiter unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte. Grundsätzlich soll Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, soll demnach die Straffreiheit ebenfalls gelten. Allerdings können die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.
Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden. So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Ohne entsprechende Lizenz bleibe der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar. Verboten bleibe auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden.
Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, zitierte das RND aus den Eckpunkten. Erwogen werde zudem, den Verkauf nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten.
Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine "Cannabissteuer" geben. Dadurch werde eine "ausgeprägte Lenkungswirkung" erreicht. Zur Höhe der Steuer heißt es, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, "welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt".
In dem Eckpunktepapier wird zudem darauf hingewiesen, dass der Cannabis-Bedarf aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden müsse, weil ein Import aus Gründen des EU-und des Völkerrechts nicht in Frage komme.
Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis auch für Genusszwecke in ihrem vor einem Jahr besiegelten Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis. Für medizinische und wissenschaftliche Zwecke wurde Cannabis in Deutschland im Jahr 2017 freigegeben.
M.Ouellet--BTB