- Biden sichert Studenten Unterstützung für "gewaltfreien" Nahost-Protest zu
- Irak bietet Iran Hilfe bei Suche nach Präsidentenhubschrauber an
- Historisch: ManCity feiert vierte Meisterschaft in Serie
- Emotionaler Klopp verabschiedet sich mit Sieg aus Liverpool
- Sechster Masterstitel: Zverev gewinnt in Rom
- Erster bemannter Flug von US-Raumfahrtfirma Blue Origin seit zwei Jahren
- St. Pauli feiert Meisterschaft, Krawalle bei Hansa-Abstieg
- Mindestens elf Zivilisten bei russischen Angriffen in Region Charkiw getötet
- Nach Fan-Krawallen: Rostock steigt in 3. Liga ab
- St. Pauli krönt seine Saison - Wiesbaden in der Relegation
- Zweitliga-Meister: St. Pauli krönt seine Saison
- Pogacar gewinnt Giro-Königsetappe
- Tausende trotzen Unwetterwarnung beim Karneval der Kulturen in Berlin
- Verstappen-Sieg beim Ferrari-Heimspiel in Imola
- Iran: Suche nach Präsidentenhubschrauber mit Raisi an Bord nach "Unfall"
- Iranische Medien: Schicksal von Raisi nach "Unfall" von Hubschrauber der Präsidentenflotte unklar
- Nations League: DVV-Frauen verlieren auch gegen Niederlande
- Präsidentschaftswahl in Dominikanischer Republik - Amtsinhaber klarer Favorit
- FDP-Fraktionsvize: Der Acht-Stunden-Tag ist ein fossiles Dogma
- Vettel dreht emotionale Ehrenrunde in Senna-McLaren
- Scholz und Macron: Georgische Regierung weicht vom "europäischen Pfad" ab
- Mehrere Festnahmen und Strafanzeigen bei pro-palästinensischer Demo in Berlin
- Klopps Pläne: Party, Urlaub und der BVB
- Para-WM: Gold für Schäfer und Menje
- 600 Sicherheitskräfte sollen Zugang zum Flughafen in Neukaledonien ermöglichen
- IW: Dexit würde 690 Milliarden Euro und Millionen Jobs kosten
- Regierung: Slowakischer Ministerpräsident Fico nach Anschlag außer Lebensgefahr
- SPD-Kommunalpolitiker spricht sich für Pistorius als Kanzlerkandidaten aus
- China leitet Anti-Dumping-Untersuchung zu Plastik-Importen aus der EU und den USA ein
- Wirtschaftsweise Schnitzer warnt wegen Grimms Posten vor Glaubwürdigkeitsverlust
- Bericht: Pistorius fordert 3,8 Milliarden Euro zusätzlich für Ukraine-Hilfe
- Lückenkemper knapp über der Elf-Sekunden-Marke
- Turnen: Biles mit überragendem Saisoneinstieg
- Elf Köpfe der Saison
- Führungsduo und Rekord - Scheffler plädiert auf "unschuldig"
- Israelischer Minister Gantz droht mit Rücktritt - Kämpfe im Gazastreifen halten an
- Lückenkemper knapp über der Elf-Sekunden-Grenze
- 100. Play-off-Punkt für Draisaitl: Oilers wehren Matchball ab
- NBA: Dallas nach Comeback im Conference Final
- Neuer fordert "Neustart" nach verkorkster Saison
- Präsidentschaftswahl in Dominikanischer Republik - Amtsinhaber in Umfragen vorn
- Faeser kündigt hartes Vorgehen gegen zunehmende linksextremistische Gewalt an
- Lindner zweifelt an Kindergrundsicherung: Beste Hebel sind Jobs für Eltern
- Ataman fordert Diskriminierungsverbot von queeren und alten Menschen in Verfassung
- Trump greift bei Jahresversammlung der US-Waffenlobby NRA Präsident Biden scharf an
- Sieg gegen Fury: Usyk unumstrittener Schwergewichts-Weltmeister
- Deutsche Haushalte zahlen mehr als fünf Milliarden Euro zu viel für Strom
- Box-Hoffnung Kabayel erkämpft sich WM-Chance
- Magdeburg weiter unbeirrt auf Titelkurs
- Israelische Armee: Etwa 50 Hamas-Kämpfer in Rafah getötet
Bundesverwaltungsgericht prüft Coronabeschränkungen in Bayern und Sachsen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit der Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassenen Coronabeschränkungen befasst. Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es um die Frage, ob die damals per Verordnung verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Geprüft wird auch, ob das Infektionsschutzgesetz zu diesen Coronamaßnahmen ermächtigte. In beiden Fällen waren die Verordnungen nur wenige Wochen in Kraft.
Es sind die ersten Verfahren, in denen sich das höchste Verwaltungsgericht mit Coronaverordnungen befasst. In Sachsen erklärte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Konkret geht es um im April 2020 in Sachsen erlassene Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten sowie von Gastronomiebetrieben. Der Kläger hält Maßnahmen wie das Besuchsverbot von öffentlichen Sportplätzen für "willkürlich". Die Regelung habe "null Relevanz" für das Infektionsgeschehen gehabt, argumentierte er am Mittwoch vor Gericht. Der Kläger will die Regelungen in der sächsischen Coronaschutzverordnung daher für unwirksam erklären lassen.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, zu eng gefasst. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde die Verhältnismäßigkeit der Verordnungen diskutiert und die Frage, welche Spielräume der Gesetzgeber am Anfang der Pandemie hatte. Die Vorsitzende Richterin Renate Philipp gab zu bedenken, dass es damals noch viele Unsicherheiten bei der Einschätzung der Pandemielage gab.
Grundsätzlich sei es "verfassungsrechtlich nicht bedenklich", wenn der Gesetzgeber eine Generalklausel erlasse, um grundsätzlich auf Pandemien vorbereitet zu sein. Ist der Erreger nicht mehr neu, müssten Grenzen für Eingriffe in Grundrechte gesetzt werden, wofür aber "gewisse Erkenntnisse" nötig seien.
In der Anfangsphase der Pandemie im März und April 2020 sei der Gesetzgeber noch nicht so weit gewesen, um tätig zu werden, sagte Philipp. Bei den Verordnungen hätten sich die Länder auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gestützt.
Ob noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, zeichnete sich zunächst nicht ab. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin sind inzwischen "eine ganze Reihe" ähnlicher Coronaverfahren am Bundesverwaltungsgericht anhängig.
D.Schneider--BTB