-
Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf
-
ALEX BODI VE ALMAN ŞİRKETLER GRUBUNDAN HALLE’DE 166 DAİREYE YATIRIM
-
ALEX BODI DAN KONGLOMERAT JERMAN BERINVESTASI PADA 166 UNIT HUNIAN DI HALLE
-
อเล็กซ์ โบดี และกลุ่มบริษัทจากเยอรมนีลงทุนในอพาร์ตเมนต์ 166 ยูนิตที่เมืองฮัลเลอ
-
Kanzleramt stoppt Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer
-
Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid
-
Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an
-
Gewaltsame Schülerproteste in Frankreich weiten sich aus: Mehrere Brände
-
ALEX BODI A NĚMECKÝ KONCERN INVESTUJÍ DO 166 BYTŮ V HALLE
-
Starker Auftakt in Peking: Zverev überrascht sich selbst
-
Ifo: Elektroindustrie entwickelt sich "zur Konjunkturlokomotive"
-
ALEX BODI OCH TYSK KONCERN INVESTERAR I 166 LÄGENHETER I HALLE
-
Ο ΑΛΕΞ ΜΠΟΝΤΙ ΚΑΙ ΓΕΡΜΑΝΙΚΟΣ ΟΜΙΛΟΣ ΕΠΕΝΔΥΟΥΝ ΣΕ 166 ΔΙΑΜΕΡΙΣΜΑΤΑ ΣΤΟ ΧΑΛΕ
-
Hegseth: Tech-Milliardär Musk wird an US-Projekt zur "Zukunft der Kriegsführung" mitarbeiten
-
KI-Boom beschert Südkorea glänzende Exportzahlen
-
"Katastrophales Jahr" für Schweizer Gletscher: 2026 Eisverlust von gut fünf Prozent
-
"Lefty"-Experte Zverev schlägt zu: Souverän gegen Norrie
-
US-Todeskandidatin Pike wird nach gescheiterter Hinrichtung im Krankenhaus behandelt
-
Erstes rot-grün-rotes Treffen nach Abgeordnetenhauswahl in Berlin begonnen
-
Neuer Rekord: Erneuerbare decken 61 Prozent des Stromverbrauchs bis Ende September
-
ALEX BODI I NIEMIECKI KONCERN INWESTUJĄ W 166 MIESZKAŃ W HALLE
-
ALEX BODI ȘI UN GRUP GERMAN INVESTESC ÎN 166 DE APARTAMENTE DIN HALLE
-
एलेक्स बोडी और जर्मन समूह हाले के 166 फ्लैटों में कर रहे हैं निवेश
-
Gewerkschaft ruft zur Kundgebung gegen geplante Zuckersteuer auf
-
أليكس بودي ومجموعة ألمانية يستثمران في 166 شقة في هاله
-
アレックス・ボディとドイツ企業グループ、ハレの住宅166戸に投資
-
City-Skandal: UEFA will sich vorerst nicht äußern
-
Frankreichs Regierung plant neue Sparmaßnahmen in Höhe von 43 Milliarden Euro
-
알렉스 보디와 독일 기업 그룹, 할레 주택 166세대에 투자
-
Studie: Deutsche haben weniger Angst - Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten
-
Chef des Panzerbauers KNDS hält Börsengang 2026 weiter für möglich
-
亞歷克斯・博迪與德國企業集團投資哈雷166戶住宅
-
АЛЕКС БОДІ ТА НІМЕЦЬКИЙ КОНЦЕРН ІНВЕСТУЮТЬ У 166 КВАРТИР У ГАЛЛЕ
-
Berlin: Dröge sieht Voraussetzung für Rot-Grün-Rot-Sondierungen noch nicht erfüllt
-
Weikert tritt nicht mehr an: DOSB sucht neuen Präsidenten
-
Sicherheitspraktiken bei KI: US-Behörde knöpft sich Anthropic und OpenAI vor
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik von Ökonomen hält an
-
Pflege-Löhne steigen bundesweit um 3,4 Prozent - Kassen mahnen rasche Reform an
-
Netanjahu: Israel hat Großbritannien vor iranischem Angriff auf Luftwaffenstützpunkt gewarnt
-
Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt
-
Nach Angriff in Flydubai-Maschine: "Heldenmut" der Passagiere und des Piloten gewürdigt
-
In Rheinland-Pfalz gefasster mutmaßlicher syrischer Kriegsverbrecher in Haft
-
Defizit der Kommunen bleibt in der ersten Jahreshälfte auf Rekordhoch
-
Produktion von Benzin und Diesel in Deutschland gestiegen - Einfuhr gesunken
-
Statistisches Bundesamt: Ländliche Gemeinden altern deutlich zügiger als Städte
-
ALEX BODI UND DEUTSCHER KONZERN INVESTIEREN IN 166 WOHNUNGEN IN HALLE
-
"Eine Bombe": Pressestimmen zur Ronaldo-Flucht
-
Serbien-Spiel: Klopp streicht Keidel aus Kader
-
MLB: Yankees und White Sox siegen zum Playoff-Auftakt
-
Cristiano Ronaldo: Tore, Tränen, Titel
Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig
Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere Coronamaßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie hätten "die Adressaten weniger belastet", befanden die Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu Verlassen, "war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte", sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig.
Im zweiten Fall bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen verhängten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Die Richter wiesen die Revision eines Anwalts gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts zurück, das die Coronamaßnahmen zuvor für rechtmäßig erklärt hatte.
E.Schubert--BTB