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Chile und Bolivien einigen sich im Streit um von beiden beanspruchten Fluss
Chile und Bolivien haben sich UN-Angaben zufolge auf den Status eines umstrittenen Flusses geeinigt, der durch beide Länder fließt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag erklärte am Donnerstag, der Silala sei "ohne Zweifel" ein "internationaler Fluss". Darauf hätten sich beide Parteien nun geeinigt.
Die beiden zerstrittenen südamerikanischen Länder kämpfen seit 2016 vor dem IGH um den Silala, der auf acht Kilometern von der bolivianischen Hochebene in Chiles Atacama-Wüste fließt.
Sowohl das von Trockenheit geplagte Chile als auch das Binnenland Bolivien wähnten sich nach der Entscheidung des Gerichts als Sieger.
Die beiden Länder unterhalten seit 1978 keine diplomatischen Beziehungen und streiten seit fast 150 Jahren über Boliviens Zugang zum Pazifischen Ozean.
Chile hatte den IGH gebeten, den Silala als internationalen Fluss zu deklarieren und dem Land gleichberechtigten Zugang zu gewähren. Bolivien behauptete hingegen, das Wasser fließe nur aufgrund eines künstlich angelegten Kanalsystems nach Chile und forderte eine Entschädigung vom Nachbarn. La Paz hatte zwischenzeitlich sogar gedroht, die Durchflussmenge zu reduzieren.
Chiles Präsident Gabriel Boric sagte nach der Einigung, beide Länder könnten sich nun darauf konzentrieren, "was uns vereint" und nicht "was uns trennt". Boliviens Außenminister Rogelio Mayta erklärte, Bolivien werde seine Rechte an dem Fluss der Entscheidung entsprechend ausüben.
Es war nicht der erste Streit der Nachbarn vor dem IGH. 2018 hatte das Gericht die seit Jahrzehnten von Bolivien erhobene Forderung nach einem eigenen Zugang zum Meer durch chilenisches Gebiet abgelehnt. Bolivien hatte 1883 seinen Zugang zum Pazifik verloren, als es nach einem Krieg mit Chile 120.000 Quadratkilometer Land und 400 Kilometer Küste abtreten musste.
Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.
J.Fankhauser--BTB